Offene Rücklagen

Börsenlexikon
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Wie werden offene Rücklagen besteuert?

Offene Rücklagen werden bei Kapitalgesellschaften auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Sie gehören zum Eigenkapital eines Unternehmens. Dabei wird, nach § 266 Abs. 3 HBG, zwischen Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen unterschieden. Als Kapitalrücklagen müssen, nach § 272 Abs. 2 HGB, beispielsweise die Differenz aus Ausgabepreis und Nennwert von Aktien (Agio), oder die Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten, ausgewiesen werden. Die Gewinnrücklagen setzen sich, nach § 272 Abs. 3 HGB, aus gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen und aus Rücklagen, die im Gesellschaftsvertrag oder in einer Satzung festgehalten wurden, zusammen. Steuerlich ist die Überführung von Gewinnen als offene Rücklagen interessant, schließlich unterliegen diese einer geringeren Besteuerung. Offene Rücklagen sind deutlich von den Rückstellungen zu unterscheiden. Rückstellungen werden gebildet, um zu erwartende Verbindlichkeiten, der Verursachungsperiode zuzurechnen.