Prospekthaftung

Börsenlexikon

Wann haften Herausgeber von Börsenprojekten?

Die Prospekthaftung definiert die rechtliche Haftung eines Herausgebers von Börsenprospekten. Diese haften für fehlerhafte bewertungsrelevante Angaben, wenn sie von der Unrichtigkeit Kenntnis hatten. Die Haftung erstreckt sich auf Fahrlässigkeit und das Weglassen wesentlicher Tatsachen. Die Regelung zur Prospekthaftung ist in den §§45-49 des Börsengesetzes zu finden.
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