Termingeschäftsfähigkeit

Börsenlexikon
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Wieso müssen Privatanleger erst ein Formular zur Termingeschäftsfähigkeit unterschreiben, bevor sie mit Optionsscheinen handeln dürfen?

Die Termingeschäftsfähigkeit ist die Voraussetzung dafür, dass eine Privatperson Termingeschäfte tätigen kann. Um die Termingeschäftsfähigkeit zu erlangen, muss ein Kunde von seiner Bank beziehungsweise dem Broker über die Risiken von Termingeschäften aufgeklärt werden. Diese Risiken ergeben sich vor allem daraus, dass es sich bei Terminmarkt Instrumenten um Hebelprodukte handelt, die schnell zu hohen prozentualen Gewinnen aber auch Verlusten führen können. Um die Risikoaufklärung im Vorfeld der Erlangung der Termingeschäftsfähigkeit zu dokumentieren, lassen sich Banken entsprechende Formulare von ihren Kunden unterzeichnen, womit spätere Schadenersatzforderungen aufgrund unterlassener Aufklärung zur Termingeschäftsfähigkeit verhindert werden.