Umlaufvermögen

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Welche Bilanzposten zählen zum Umlaufvermögen?

Das versteht man unter Umlagevermögen!

Das Umlaufvermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die sich nur kurzfristig im Betrieb befinden, weil sie verbraucht, verarbeitet, zurückgezahlt oder verkauft werden. Grundsätzlich stellt das Umlaufvermögen eine so genannte Restgröße von all demjenigen dar, was nicht zum Anlagevermögen gehört.

Bilanzposten!

Die Bilanz ist in eine Aktiv- und in eine Passivseite unterteilt, wobei die Aktivseite die Mittelverwendung und die Passivseite die Mittelherkunft beschreibt. Auf der Aktivseite der Bilanz werden die Vermögensgegenstände in der Reihenfolge ihrer Verweildauer im Unternehmen absteigend sortiert. Dabei teilen sie sich wiederum in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Das Umlaufvermögen gehört demnach zu den Aktivposten der unternehmerischen Bilanz.

Das gehört zum Umlaufvermögen!

Gegenüber den Sach-, Finanzanlagen oder immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens zählt zum Umlaufvermögen folgendes: Sämtliche Wirtschaftsgüter, die zur Distribution, Produktion oder dem eigenen Nutzen erworben oder hergestellt worden sind. Sie sind in der Regel in vier Bereiche aufgeteilt:

  • Vorräte
  • Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
  • Wertpapiere
  • Liquide Mittel

Unterschied zwischen Umlage- und Anlagevermögen!

Wird zum Beispiel eine Maschine produziert, um sie später zu verkaufen, so zählt diese zum Umlaufvermögen. Wird diese aber produziert, um dem Geschäftsbetrieb zu dienen und bleibt somit dauerhaft im Unternehmen, dann zählt man sie zum Anlagevermögen.

 

Die Bilanz ist in eine Aktiv- und in eine Passivseite unterteilt, wobei die Aktivseite die Mittelverwendung und die Passivseite die Mittelherkunft beschreibt. Auf der Aktivseite der Bilanz werden die Vermögensgegenstände in der Reihenfolge ihrer Verweildauer im Unternehmen absteigend sortiert. Dabei teilen sie sich wiederum in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Beim Umlaufvermögen handelt es sich um das nur kurzfristig im Unternehmen verweilende Kapital. Zum Umlaufvermögen zählt man die Kategorien Vorräte und Vorratsvermögen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Wertpapiere und den Kassenbestand bzw. das Bankguthaben bei der Bundesbank oder bei Kreditinstituten. Innerhalb dieser Kategorien wird ebenfalls noch einmal feingliedriger unterteilt. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens dienen nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb, sondern sind dadurch charakterisiert, dass deren Bestand durch ständige Zu- und Abgänge verändert wird, weil zum Beispiel Vorräte in der Produktion verarbeitet oder wieder neu eingekauft werden. Dabei ist gemäß den Regeln des HGB die Art des Vermögensgegenstandes unabhängig von der Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen. Wird zum Beispiel eine Maschine produziert, um sie später zu verkaufen, so zählt diese zum Umlaufvermögen. Wird diese aber produziert, um dem Geschäftsbetrieb zu dienen und bleibt somit dauerhaft im Unternehmen, dann zählt man sie zum Anlagevermögen.