Vollmachtstimmrecht

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Definition im Lexikon

Das Vollmachtstimmrecht ist das Recht zur Ausübung des Stimmrechts im Zusammenhang mit den anteiligen Aktien einer Aktiengesellschaft durch einen Bevollmächtigten. Der Aktieninhaber ermächtigt in der Regel einen Dritten (oder Mehrere), zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung (HV). Die rechtliche Grundlage zum Vollmachtsstimmrecht bildet das Aktiengesetz. Die Erteilung der Vollmacht, ein Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung hat gegenüber der Gesellschaft in Textform zu erfolgen. Es können zum Beispiel auch Kreditinstitute das Vollmachtstimmrecht erhalten. Dieses Vollmachtsstimmrecht darf jedoch nur für ein bestimmtes Institut erteilt werden, dies ist beim Institut nachweislich festzuhalten. Beim Vollmachtsstimmrecht wird eine Unterscheidung in Vollmachtstimmrecht mit konkreten Weisungen sowie ein generelles Vollmachtstimmrecht vorgenommen. Beim Vollmachtstimmrecht mit konkreten Weisungen erteilt der Aktionär in einer schriftlichen Vollmacht an das Kreditinstitut ausdrückliche Weisungen über den Handlungsumfang des Bevollmächtigten. Beim generellen Vollmachtstimmrecht sieht die Vollmacht nur die Berechtigung des Kreditinstitutes zur Stimmrechtsausübung entsprechend eigenen Abstimmungsvorschlägen vor. Die Vorschläge für die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung sind dem Aktionär zugänglich zu machen. Diese Vorschläge sind strikt an die Interessen des Aktionärs gebunden und lassen Eigeninteressen außen vor. Das Stimmrecht wird gemäß den Vorschlägen des Kreditinstitutes ausgeübt, sofern der Aktionär nicht rechtzeitig andere Weisungen erteilt. Handelt es sich allerdings um die eigene Hauptversammlung des bevollmächtigten Institutes, wo das Institut mit mehr als 20 Prozent des Grundkapitals mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, darf das Institut nur ein Vollmachtstimmrecht mit konkreten Weisungen ausüben.