Währungsparität

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Was versteht man unter der Währungsparität?

Bei einer Währungsparität (auch Wechselkursparität genannt) handelt es sich um einen fix oder variabel festgelegten Umrechnungskurs einer Währung in eine andere Währung. Das Tauschverhältnis dieser Währungen ist somit festgeschrieben. 

Wer legt eine Währungsparität fest?

Eine Währungsparität kann durch eine Vereinbarung zwischen zwei Ländern oder durch inländische Bestimmungen festgelegt werden. Heute jedoch wird fast ausschließlich mit flexiblen Wechselkursen gearbeitet, die durch Angebot und Nachfrage am Kapitalmarkt entstehen. Sinnvoll ist die Festlegung einer Wechselkursparität dann, wenn dadurch die erhöhten Transaktionskosten gesenkt werden können und der internationale Güter- und Kapitalverkehr unterstützt wird.

Welche Arten der Währungsparität gibt es?

Es gibt zum Einen die Wechselkursparität und zum Anderen die Kreuzparität („cross rate“). Erstere ist gekennzeichnet durch ein festgelegtes Austauschverhältnis zu 

  • einer anderen Währung,
  • einem Währungskorb, oder
  • den Sonderziehungsrechten des IWF.

Die Kreuzparität hingegen ergibt sich aus dem Quotienten der Währungsparität (WP)  des Landes (WPb) und der Währungsparität des anderen Landes (WPa). 

→ Kreuzparität = WPb / WPa

Was ist der Zweck von Wechselkursparitäten?

Die Wechselkursparität kann die Berechnungssicherheit im Außenhandel gewährleisten, da feste Wechselkurse preisneutral sind. Import und Export werden einfacher, da Handelspartner über einen längeren Zeitraum auf festverzinsliche Wertpapiere angewiesen sind und das Währungsrisiko weitgehend beseitigt ist.