BERLIN (dpa-AFX) - Verbraucher sollen künftig stärker davor geschützt werden, dass Gas- und Stromanbieter sie bei Zahlungsproblemen von der Energieversorgung abschneiden. Das sieht ein Entwurf für ein Gesetz vor, das das Kabinett an diesem Freitag beschlossen hat. Die Regelung ist Teil der neuen Gesetze zu den Energiepreisbremsen, die ab kommendem Jahr greifen sollen.

Demnach sollen Energieanbieter dazu verpflichtet werden, den Kunden vor der Verhängung von Sperren eine Ratenzahlung ihrer Rückstände anzubieten. In einer sogenannten Abwendungsvereinbarung soll dann diese Ratenzahlung verbindlich festgehalten werden. Diese Sondervereinbarungen zum Schutz vor Sperren sollen bis Ende April 2024 auch für jene Kunden möglich sein, die nicht in der Grundversorgung sind, sondern andere Verträge haben. Kundinnen und Kunden sollen künftig auch einfacher begründen können, weshalb eine Energiesperre für sie unzumutbar wäre.

"Ich möchte, dass in diesem Winter niemand ohne Gas und Strom dasteht, weil er die gestiegenen Energiepreise nicht stemmen kann", sagte Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) am Freitag der dpa. Mit der Neuregelung werde es Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich einfacher gemacht, eine drohende Sperre abzuwenden.

Vorgesehen ist auch, dass künftig die Höhe der Zahlungsrückstände bei den Ratenzahlungen stärker berücksichtigt wird. So muss der Rückzahlungszeitraum bei Rückständen von mehr als 300 Euro künftig in der Regel zwölf bis 24 Monate betragen. Außerdem soll es Anbietern untersagt werden, bei Zahlungsverzug von Kunden eine Vorauszahlung zu verlangen und einen Prepaid-Zähler mit begrenztem Guthaben zu installieren. Diese Guthaben-Zähler hätten bislang dazu geführt, dass Kunden von der Versorgung abgeschnitten wurden, sobald das Guthaben aufgebraucht war.

Bis Ende April 2024 wird zusätzlich geregelt, dass Kunden mit geltender Abwendungsvereinbarung eine Aussetzung der monatlichen Ratenzahlung für bis zu drei Monatsraten verlangen können. Voraussetzung dafür ist, dass sie den Energieversorger vor Beginn des gewünschten Zeitraums schriftlich informieren.

Die geplanten Neuerungen müssen noch durch Bundestag und Bundesrat. Bis voraussichtlich Mitte Dezember sollen sie beschlossen sein./faa/DP/men

Quelle: dpa-AFX