Boeing sammelt im Mai Großaufträge ein 10.06.2025, 17:26 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Werte zum Artikel
Name Aktuell Diff. Börse
Airbus 196,64 EUR -0,43 % Lang & Schwarz

ARLINGTON (dpa-AFX) - Der krisengeschüttelte US-Flugzeugbauer Boeing hat im Mai einen großen Schub an Aufträgen eingesammelt. Brutto kamen Bestellungen über 303 Passagierjets herein, wie der Konkurrent des weltgrößten Flugzeugherstellers Airbus am Dienstag in Arlington mitteilte. Rund die Hälfte davon entfielen auf einen Großauftrag der arabischen Fluglinie Qatar Airways über 150 Großraumjets. Zudem bestellten ungenannte Kunden 126 Maschinen, der Großteil davon Mittelstreckenjets vom Typ 737 Max.

Boeing steckt seit dem Absturz zweier 737-Max-Jets in den Jahren 2018 und 2019 in einer Krise. Nach weiteren milliardenschweren Pannen und einem Beinahe-Unglück Anfang 2024 verbot die US-Luftfahrtbehörde FAA dem Hersteller bis auf Weiteres, die Produktion seiner meistgefragten Flugzeugreihe weiter hochzufahren.

Im Mai lieferte Boeing nun 45 Passagier- und Frachtjets aus und damit genau so viele wie im April. Diesmal waren darunter 31 Exemplare der 737 Max. Zum Vergleich: Airbus übergab im Mai 51 Jets an seine Kunden./stw/jha/

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Werbung
Weiter abwärts?
Kurzfristig positionieren
Ask: 1,24
Hebel: 18
mit starkem Hebel
Ask: 2,55
Hebel: 7
mit moderatem Hebel
Smartbroker
Goldman Sachs
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: GW0547 GU9XSL. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.
Weitere News

Gestern 23:12 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:41 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:18 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:12 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:04 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer