LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht verkündet an diesem Donnerstag (13.00 Uhr) seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4. Der Umweltverband BUND, die Stadt Waltrop und mehrere Anwohner halten den Plan für unwirksam und haben geklagt. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hatte ihnen Recht gegeben und den Plan wegen Fehlern bei der Standortwahl für unrechtmäßig erklärt. Über die Revisionen der Stadt Datteln und des Kraftwerksbetreibers Uniper gegen dieses Urteil muss nun das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig entscheiden./bz/DP/ngu