Die Winterzeit steht an - Uhrenumstellung am Sonntag 22.10.2025, 11:06 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Doppelte Stunde am Sonntag: Mit Beginn der Winterzeit werden in Deutschland und den meisten anderen Ländern Europas am Sonntagmorgen (26. Oktober) die Uhren von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Bis zum 29. März 2026 gilt dann wieder die mitteleuropäische Zeit (MEZ), auch Winterzeit genannt.

Für viele Menschen bedeutet das Zurückdrehen der Zeiger einfach die Möglichkeit auf etwas mehr Schlaf. Für alle, die in dieser Nacht eine genaue Unterscheidung der doppelten Stunde benötigen, haben die Experten von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig eine Lösung: Die erste Stunde wird als 2A und die zweite Stunde als 2B bezeichnet.

Experten aus Niedersachsen sind zuständig

Die Behörde in Niedersachsen ist für die Verbreitung der exakten gesetzlichen Zeit in Deutschenland zuständig. Sie kümmert sich darum, dass über den Langwellensender mit dem Namen "DCF77" in Mainflingen bei Frankfurt/Main Funkuhren, Bahnhofsuhren und viele Uhren der Industrie mit der gesetzlichen Zeit versorgt werden.

"Unsere Experten sind regelmäßig vor Ort und prüfen, ob die bevorstehende Umstellung richtig programmiert ist", sagte PTB-Arbeitsgruppenleiter Dirk Piester. Die alljährliche Debatte um eine mögliche Abschaffung verfolgen die Wissenschaftler dabei ganz leidenschaftslos.

Neuer Vorstoß aus Spanien

Aktuell will sich etwa Spanien in der EU für die Abschaffung der Umstellung zwischen Sommer- und Winterzeit einsetzen. "Offen gesagt sehe ich darin keinen Sinn mehr", sagte Regierungschef Pedro Sánchez in dieser Woche. Derartige Vorstöße gab es in den vergangenen Jahren aber häufig. Nur: eine Lösung, auf die sich alle EU-Länder einigen müssten, ist nicht Sicht./bch/DP/mis

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer