Entschädigungszahlungen für nicht genutzte erneuerbare Energien sinken 04.06.2025, 06:31 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Engpässe im Stromnetz kosten die Steuerzahler jährlich Hunderte Millionen Euro. Erzeuger erneuerbarer Energien haben im vergangenen Jahr vom Bund Entschädigungszahlungen von 553,94 Millionen Euro für nicht genutzten Strom erhalten, wenn sie ihre Anlagen abschalten mussten und ihr Strom wegen Netzengpässen nicht eingespeist werden konnte. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums an den Linken-Abgeordneten Dietmar Bartsch hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Entschädigungsansprüche zuletzt gesunken

Die Zahlen zeigen: Die Ausgleichszahlungen sind im Verlauf der vergangenen Jahre gesunken, was auf Fortschritte beim Netzausbau hinweist. Während 2021 noch 807,10 Millionen Euro an Entschädigungszahlungen flossen, waren es 2023 insgesamt 580,32 Millionen - im vergangenen Jahr wieder etwas weniger.

Ausreißer war das Jahr 2022 mit 186,14 Millionen Euro. Damals waren allerdings durch die Energiekrise die Strompreise sehr hoch. Eine Erklärung: Die Betreiber konnten also schon zu Marktpreisen gut verdienen und erhielten wenig Fördergeld.

Bartsch nannte es absurd, dass Strom in Deutschland "weggeworfen" wird. "Mehr als eine halbe Milliarde Euro an Entschädigungen aus den Taschen der Stromkunden im letzten Jahr, mehr als zwei Milliarden Euro an Entschädigungen in vier Jahren." Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) müsse handeln und gemeinsam mit den Ländern den Netzausbau entschlossen vorantreiben. "Die Pläne der Bundesregierung, die Strompreise um mickrige fünf Cent zu senken, sind richtig, aber unzureichend."

Der Staat garantiert einen Mindestpreis

Betreiber von Windrädern und Solaranlagen profitieren von einem staatlich garantierten Mindest-Abnahmepreis für ihren Strom. Der Bund zahlt die Differenz, falls der Marktpreis unter diesem garantierten Wert liegt. Das soll Planungssicherheit schaffen und den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben.

Anlagen-Betreiber verkaufen ihren Strom oft bereits im Vorhinein. An windstarken Tagen kann es zwar vorkommen, dass Windrad-Betreiber ihre Anlagen vom Netz nehmen müssen, damit dieses nicht überlastet wird. Zu diesem Zeitpunkt sind sie für den Strom - auch wenn dieser am Ende gar nicht fließt - in der Regel schon bezahlt worden. Falls sie dabei weniger bekommen haben als durch den Förderpreis garantiert, zahlt der Staat ihnen auch in diesen Fällen die Differenz.

Mehr Wind im Norden

In den Zahlen des Ministeriums geht es um die Differenz-Zahlungen aus genau solchen Perioden, in denen Anlagen wegen drohender Überlastung des Netzes abgeregelt werden mussten.

Da in Norddeutschland mehr Windräder stehen, wird dort mehr erneuerbarer Strom erzeugt als im Süden. Deshalb erhielten Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein insgesamt auch mehr Ausgleichszahlungen als jene in anderen Bundesländern.

Gerade an windreichen Tagen reichen die Leitungskapazitäten nicht aus, um den Strom zu transportieren. Wie oft der Staat die Betreiber in Situationen entschädigen muss, wenn ihre Anlagen keinen Strom einspeisen dürfen, hängt also vom Wetter ab und davon, wie gut das Stromnetz ausgebaut ist. Die konkrete Höhe im Einzelfall wiederum ist auch bedingt durch den jeweiligen Marktpreis./hrz/DP/zb

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