Anzeige
+++Kritische Rohstoffe Diese Germanium-Aktie rückt jetzt ins sicherheitspolitische Zentrum Nordamerikas+++
Freihandel

EU-Kommission schließt Gespräche mit Ukraine ab 30.06.2025, 17:05 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission hat Verhandlungen mit der Ukraine über ein überarbeitetes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Mit dem Abkommen soll die Ukraine schrittweise in den EU-Binnenmarkt integriert werden, teilte die EU-Kommission mit. Den Worten von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zufolge sollen zudem Handelsströme gesichert und Solidarität mit dem von Russland angegriffenen Land ausgedrückt werden.

Die Kommission teilte mit, die EU werde von niedrigeren Zöllen oder einer vollständigen Zollbefreiung profitieren. Die Ukraine werde hingegen bei vielen Produkten in der Lage sein, "weiterhin mindestens die gleichen Mengen wie in den vergangenen Jahren zu exportieren". Zudem habe sich die Ukraine verpflichtet, Schritt für Schritt EU-Standards etwa beim Tierschutz und Pestizideinsatz zu übernehmen.

Landwirte im Fokus

Im Mittelpunkt des Abkommens stehen landwirtschaftliche Waren. Beide Seiten einigten sich auf bestimmte Kontingente, die zollfrei oder zu besonders günstigen Konditionen importiert und exportiert werden können. Nach Kriegsbeginn hatten sich Bauern - vor allem im Osten der EU - gegen günstige Importe aus der Ukraine gewehrt, weil sie darin eine unverhältnismäßige Konkurrenz sahen.

Ihnen waren Ausnahmeregeln, die die EU erlassen hatte, um die ukrainische Landwirtschaft zu unterstützen, ein Dorn im Auge. Die EU hatte rund 100 Tage nach Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 ukrainische Waren von Einfuhrzöllen ausgenommen. Die Ukraine hat einen vergleichsweise großen Agrarsektor, der 2023 mehr als sieben Prozent der Wirtschaftsleistung ausmachte. Zum Vergleich: In Deutschland ist es nicht einmal ein Prozent.

Strenge Regeln für bestimmte Importe

Für Waren wie Weizen, Mais, Zucker, Honig, Geflügelfleisch und Eier aus der Ukraine sollen besonders strenge Vorschriften für den Export in die EU geben. Mit Blick auf Sorgen der Landwirte hatte die EU bereits vergangenes Jahr strengere Importvorgaben für diese Produkte eingeführt.

Beide Seiten müssen das Abkommen noch absegnen. In Brüssel werden nun die EU-Staaten und das Europaparlament über die Einzelheiten des Abkommens informiert. Dann wird die Kommission den EU-Ländern einen formellen Beschluss vorlegen, der von den Staaten angenommen werden muss./mjm/DP/nas

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer