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Heil bezeichnet Integration von Ukrainern als Erfolg 30.04.2025, 12:54 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

NÜRNBERG/BERLIN (dpa-AFX) - Mehr als 300.000 der rund eine Million nach Deutschland geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer haben nach Angaben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Deutschland eine Arbeit aufgenommen. Im Februar seien 256.000 davon sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen, 51.000 von ihnen hätten Minijobs. Heil bezeichnete die Integration der Geflüchteten als "besonderen Erfolg".

Im April 2025 hätten trotz schwieriger Konjunkturlage rund 25 Prozent mehr arbeitslose Geflüchtete aus der Ukraine eine Beschäftigung, Ausbildung oder Selbstständigkeit aufgenommen als im Vorjahresmonat. Bei den Geflüchteten handelt es sich zu großen Teilen um Frauen und Kinder.

Nahles: Kein nachträglicher Rechtskreis-Wechsel

Die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, sprach sich dagegen aus, die Ukraine-Flüchtlinge nachträglich wieder nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz zu behandeln. Entsprechende Vorschläge waren während der Koalitionsverhandlungen gemacht worden. Ein nachträglicher Rechtskreiswechsel weg vom Bürgergeld und hin zum Asylbewerberleistungsgesetz spare kein Geld, würde aber erheblichen Bürokratieaufwand in den Jobcentern auslösen, sagte Nahles. Einen Rechtskreiswechsel für Neuankömmlinge hält sie dagegen für problemlos umsetzbar, sollte das von der Politik so gewollt sein.

Um die sozialpolitische Behandlung der Ukraine-Flüchtlinge gibt es seit Jahren Streit. Mitte 2022 hatte die Bundesregierung beschlossen, die Geflüchteten - anders als etwa Asylbewerber - nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches II zu behandeln, ihnen also Bürgergeld zu gewähren. Hauptgrund war, dass in diesem Fall viele Beratungs- und Schulungsangebote aus einer Hand über die Jobcenter abgewickelt werden konnten.

Kritik von der Union

Vor allem von Seiten der Union war Kritik an diesem Wechsel laut geworden, viele Politiker von CDU und CSU treten dafür ein, dies wieder zu ändern. Der finanzielle Unterschied zwischen Bürgergeld und Bezügen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt für einen alleinstehenden Erwachsenen etwa 150 Euro./dm/DP/jha

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