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Karlsruhe entscheidet über RBB-Klage gegen Staatsvertrag 21.08.2025, 05:49 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht will am Donnerstag (9.30 Uhr) seine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) veröffentlichen. Der öffentlich-rechtliche Sender wendet sich in Karlsruhe gegen verschiedene Regelungen des 2023 beschlossenen Staatsvertrags der Länder Brandenburg und Berlin. Er sieht die im Grundgesetz gewährleistete Rundfunkfreiheit verletzt. (Az. 1 BvR 2578/24)

Hintergrund der Novelle war eine Krise, in die der RBB nach Vorwürfen von Vetternwirtschaft und Verschwendung gegen die Senderspitze im Sommer 2022 gestürzt war. Der RBB argumentiert aber, dass einige Bestimmungen der Neuregelung weder als Konsequenz dieser Ereignisse gerechtfertigt werden könnten, noch mit dem Ziel einer zukunftsfähigen Neuaufstellung des Senders.

Eingriff in die Rundfunkfreiheit?

Der Sender beklagt konkret etwa, dass er laut Staatsvertrag verpflichtet ist, das Fernsehprogramm für Berlin und Brandenburg täglich 60 Minuten zu trennen. Auch die Regelungen zu den Leitungen der Landesangebote und die Vorgaben dazu, wo und in welcher Anzahl Regionalbüros und Regionalstudios einzurichten sind, beschränken laut RBB die Rundfunkfreiheit.

Außerdem habe man verfassungsrechtliche Bedenken zu der Ausgestaltung des neu eingerichteten Direktoriums, hieß es weiter in einer Mitteilung des RBB zur Ankündigung der Verfassungsbeschwerde im November. Gleiches gelte für die Pflicht, jede zu besetzende Stelle öffentlich ausschreiben zu müssen, sowie für Haftungsfragen der Aufsichtsgremien und der Intendantin.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird mit Rundfunkbeiträgen finanziert, den Haushalte und Firmen zahlen. Jedes öffentlich-rechtliche Medienhaus in Deutschland hat einen eigenen Staatsvertrag. Darin ist der Rahmen für die Senderstruktur und die Kontrollmechanismen geregelt./jml/DP/nas

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