BERLIN (dpa-AFX) - Besserverdiener müssen Ersparnisse aus der staatlichen Gaspreisbremse nun doch nicht versteuern. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend, auf die ursprünglich vorgesehene Besteuerung der sogenannten Dezemberhilfen 2022 zu verzichten. Eine entsprechende Regelung hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) bereits vor einigen Monaten in Aussicht gestellt, weil die dadurch entstehenden Bürokratiekosten höher seien als die zu erwartenden Steuereinnahmen.

Weil die Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine stark gestiegen waren, hatte der Staat im vergangenen Jahr den Dezemberabschlag für Gas übernommen. Menschen mit einem Jahreseinkommen von mehr als 66 000 Euro sollten diese Finanzhilfe allerdings versteuern. Wenn nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmt, wird diese Regelung aber nachträglich gestrichen.

Die Streichung der Besteuerung wurde gemeinsam mit einem Gesetz verabschiedet, in dem es um die Rahmenbedingungen für den sogenannten Kreditzweitmarkt geht. Dieser bietet Banken die Möglichkeit, faule Kredite an einen Investor zu verkaufen. Das Gesetz, das noch der Zustimmung des Bundesrats bedarf, regelt unter anderem die Anforderungen und Verpflichtungen der Kreditdienstleister und stellt sie unter die Aufsicht der staatlichen Behörde BaFin./ax/DP/nas