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Irle Moser Rechtsanwälte / Insolvenzgutachten zur Gröner Group GmbH ... 25.07.2025, 08:03 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

Insolvenzgutachten zur Gröner Group GmbH nachweislich falsch / Gröner

fordert Insolvenzverwalter Dr. Philipp Hackländer, White & Case LLP,

zur Korrektur auf

Berlin / Leipzig (ots) - Die Gröner Group GmbH hat den Verfasser des vom

Amtsgericht Leipzig beauftragten Insolvenzgutachtens, Dr. Philipp Hackländer,

White & Case LLP, nachdrücklich aufgefordert, mehrere eindeutig unzutreffende

Darstellungen und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen in seinem Gutachten

vom 19. Mai 2025 unverzüglich zu korrigieren.

Das Gutachten, das offenbar auch Grundlage der jüngsten Berichterstattung in

diversen Medien war, enthält nach eingehender Prüfung durch eine von der Gröner

Group beauftragte Rechtsanwaltskanzlei schwerwiegende sachliche und rechtliche

Fehler, die geeignet sind, ein geordnetes Insolvenzverfahren zu gefährden, wie

auch das Ansehen des Unternehmens, ihrer Organmitglieder sowie des

Unternehmensgründers und Geschäftsführers Christoph Gröner erheblich zu

beschädigen.

Im Einzelnen beanstandet die Gröner Group GmbH insbesondere:

- Fehlende Berücksichtigung der tatsächlichen Finanzierungsstruktur:

Das Gutachten suggeriert eine pflichtwidrige Vergabe unbesicherter Darlehen

innerhalb der Unternehmensgruppe. Tatsächlich entsprach die Weiterreichung von

Fremdkapital an Projektgesellschaften einer branchenüblichen und wirtschaftlich

abgesicherten Finanzierungsstruktur, bei der regelmäßig dingliche Sicherheiten

und Rückflussmechanismen über Zwischenholdings bestanden.

- Unzutreffende Annahmen zu angeblich "verschwundenen" Forderungen in Höhe von

643 Millionen Euro:

Der Vorwurf, ein dreistelliger Millionenbetrag sei "verschwunden", entbehrt

jeder Grundlage. Vielmehr wurden im Rahmen einer bilanziellen Klarstellung

bestehende Forderungen korrekt den wirtschaftlich zuständigen Zwischenholdings

zugeordnet. Forderungsverzichte haben nachweislich nicht stattgefunden.

- Falsche Darstellung von Zahlungen an die Gröner Family Office GmbH:

Die Behauptung, die Gröner Family Office GmbH habe sich zum Nachteil der Gröner

Group GmbH bereichert, ist irreführend. Denn die Family Office GmbH hat selbst

Zahlungen in Höhe von rund 29,3 Millionen Euro an die Gröner Group geleistet

und zusätzlich Verbindlichkeiten in Höhe von mindestens 22,7 Millionen Euro

übernommen - was eine erhebliche Gegenleistung darstellt, die im Gutachten

unberücksichtigt blieb.

- Unbegründete Vermutung einer Insolvenzverschleppung:

Die im Gutachten angedeutete Annahme, die Gröner Group GmbH sei bereits Anfang

2024 zahlungsunfähig gewesen, wird durch die zitierten Indizien nicht belegt.

Insbesondere ist es unzulässig, aus Zahlungsrückständen anderer

Konzernunternehmen auf die Zahlungsunfähigkeit der Muttergesellschaft zu

schließen. Zudem wurden Zahlungsaufforderungen, die nach Angaben im Gutachten

am 25. Juni 2024 an die Gröner Group gerichtet wurden, nicht ordnungsgemäß

zugestellt. Laut den einschlägigen Kreditverträgen war eine Zustellung

postalisch oder per Fax erforderlich. Tatsächlich erfolgte diese während einer

urlaubsbedingten Abwesenheit des Geschäftsführers ausschließlich per E-Mail -

und blieb daher zunächst unbeachtet. Ferner fanden bis zum 23. Oktober 2024

aktive Verhandlungen mit dem Finanzierungspartner Emerald statt - also bis zum

Tag der Insolvenzantragstellung.

- Fehlinterpretation der Umstrukturierung im Juni 2024:

Entgegen den Ausführungen im Gutachten hat die Gröner Group GmbH durch die

Umstrukturierung weder Beteiligungen noch werthaltige Forderungen verloren.

Vielmehr bestehen diese weiterhin. Die CG Group GmbH hat im Rahmen der

Transaktionen erhebliche Gegenleistungen übernommen, darunter

Freistellungsverpflichtungen in Höhe von circa 87,3 Millionen Euro. Darüber

hinaus wurden bei Übernahme der Beteiligungen sämtliche Projektgesellschaften

mit den zum Stichtag 31. Dezember 2023 gutachterlich festgestellten

Verbindlichkeiten übernommen - was wirtschaftlich einem vollständigen Übergang

der Projektverantwortung einschließlich der bestehenden Belastungen entspricht.

Die Gesamtverpflichtungen summieren sich auf rund 90 Millionen Euro.

Die Gröner Group GmbH sieht sich gezwungen, auf die schwerwiegenden Fehler des

Insolvenzgutachtens öffentlich hinzuweisen, da diese nicht nur das laufende

Insolvenzverfahren gefährden, sondern auch die Reputation des Unternehmens und

seines Gründers Christoph Gröner nachhaltig rechtswidrig schädigen.

Dr. Philipp Hackländer wurde mit Schreiben vom 24. Juli 2025 aufgefordert, die

unzutreffenden Darstellungen in seinem Gutachten im Bericht zur

Gläubigerversammlung zu korrigieren und etwaige diesbezügliche Informationen an

Medien, die über sein Gutachten berichtet haben, richtigzustellen, um weiteren

wirtschaftlichen Schaden und persönliche Rufschädigungen zu vermeiden.

Pressekontakt:

IRLE MOSER Rechtsanwälte PartG

Dr. Ben M. Irle LL.M.

Unter den Linden 32-34

10117 Berlin

mailto:irle@irlemoser.com

+49-(0)30-21021960

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/130482/6083820

OTS: Irle Moser Rechtsanwälte

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