Gold über 4.800 US-Dollar:
Canary Gold bricht um 16 % aus — Die Bohrungen haben offiziell begonnen
Anzeige

Ozonloch 2024 so klein wie lange nicht mehr 16.09.2025, 06:41 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

GENF (dpa-AFX) - Die schützende Ozonschicht um den Erdball erholt sich weiter. Das Ozonloch war 2024 kleiner als in den Jahren 2020 bis 2023, berichtet die Weltwetterorganisation (WMO) in Genf zum Weltozontag (16. September). Es lag auch unter dem durchschnittlichen Wert der Jahre 1990 bis 2020, wie aus dem neuesten Ozon-Bulletin der WMO hervorgeht.

Dazu beigetragen hätten zum einen natürliche atmosphärische Phänomene, die zu jährlichen Fluktuationen führen, so die WMO. Entscheidend sei aber die Verringerung der menschengemachten ozonschädigenden Substanzen in den vergangenen Jahrzehnten gewesen. Sie wurden zuvor etwa in Kühlgeräten, Klimaanlagen, Feuerlöschschaum und Haarspray verwendet.

40 Jahre Vertrag zum Schutz der Ozonschicht

Vor 40 Jahren ist das UN-Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht in Kraft getreten. Zwei Jahre später, 1987, wurde das Montrealer Protokoll beschlossen. Durch seine Bestimmungen wurden nach WMO-Angaben bis heute mehr als 99 Prozent der kontrollierten, ozonschädigenden Stoffe wie Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) aus dem Verkehr gezogen.

"Infolgedessen wird sich die Ozonschicht bis Mitte dieses Jahrhunderts voraussichtlich wieder auf das Niveau der 1980er Jahre erholen", berichtete die WMO. Nach einer Analyse aus dem Jahr 2022 dürfte die vollständige Erholung über der Arktis 2045 erreicht sein, über der Antarktis im Jahr 2066.

Wenig Ozon ist Risiko für Menschen und Pflanzen

Eine dünne Ozonschicht bedeutet, dass mehr schädliche UV-Strahlung der Sonne auf die Erde gelangt. Das kann bei Menschen Hautschäden oder Hautkrebs auslösen, ebenso wie Grauen Star. Pflanzen werden ebenfalls geschädigt./oe/DP/zb

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer