Richterin stoppt US-Überführung von Kindern nach Guatemala 01.09.2025, 05:25 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

WASHINGTON (dpa-AFX) - Eine Richterin in den USA hat in letzter Minute eine von der Regierung geplante Rückführung Hunderter Kinder und Jugendlicher nach Guatemala vorerst gestoppt. Der Aufschub gilt für zwei Wochen, wie aus der Anordnung eines Bundesgerichts in Washington hervorgeht. Anwälte mehrerer Kinder und Jugendlicher aus Guatemala im Alter zwischen 10 und 17 Jahren, die sich ohne ihre Eltern in den USA aufhalten, waren vor Gericht gezogen.

Die Richterin verfügte, dass die Regierung alle Bemühungen zur Abschiebung oder Rückführung vorerst einstellen muss. Sie hatte eine Anhörung am Sonntag vorgezogen, nachdem dem Gericht zu Ohren gekommen war, dass die Aktion bereits lief und die Minderjährigen teils schon in Flugzeugen saßen.

US-Medien hatten berichtet, die Regierung plane, Hunderte Minderjährige aus Guatemala in das Land zurückzufliegen. Die Richterin bezieht sich bei ihrer Anordnung auf alle unbegleiteten Minderjährigen aus Guatemala in den USA, die sich in der Obhut eines speziell für sie zuständigen Amtes befinden und gegen die keine vollstreckbare Ausweisungsanordnung vorliegt.

Die Anwälte der Minderjährigen berufen sich auf einen gesetzlich vorgesehenen verstärkten Schutz und das Recht auf Betreuung für unbegleitete Minderjährige. Zudem liefen Verfahren vor Einwanderungsgerichten, hieß es. Ein Anwalt für das Justizministerium sprach US-Medienberichten zufolge hingegen von einer Zusammenführung von Eltern und ihren Kindern./rin/DP/zb

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 22:22 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:18 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:15 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:37 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:22 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 20:52 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer