Anzeige
+++>>> Milliardenschwere Goldaktie: Steigende Produktionsmengen, operative Hebelwirkung und der Goldpreis könnten zusammen neue Impulse setzen <<<+++
ROUNDUP 2/Bundesverfassungsgericht

Soli darf bleiben - noch 26.03.2025, 12:12 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

(neu: Details)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Solidaritätszuschlag darf erst einmal weiter erhoben werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht und wies damit eine Beschwerde von mehreren FDP-Politikern zurück. Die bisher noch von dem Abschlag betroffenen Steuerpflichtigen - Unternehmen, Kapitalanleger und Gutverdienende - müssen die Abgabe also weiter zahlen.

Der künftigen Bundesregierung dürfte nun angesichts der ohnehin schwierigen Haushaltslage ein Stein vom Herzen fallen. Denn über die Abgabe fließen bisher Jahr für Jahr zweistellige Milliardenbeträge in den Etat. Hätte Karlsruhe den Soli gekippt, hätte sich ein erhebliches Loch im Etat aufgetan. (Az. 2 BvR 1505/20)

Einen Freibrief für die Abgabe bedeutet dies aber nicht: Der Senat wies sehr deutlich darauf hin, dass eine Ergänzungsabgabe wie der Soli nicht zeitlich unbegrenzt erhoben dürfe und immer wieder geprüft werden müsse. Denn die Abgabe werde verfassungswidrig, wenn der "aufgabenbezogene Mehrbedarf" - in diesem Fall die zusätzlichen Kosten für die Deutsche Einheit - offensichtlich wegfällt. Heute sei das noch nicht der Fall, urteilten die Richterinnen und Richter. Der Bund müsse das aber im Blick behalten.

Gericht: Keine Ungleichbehandlung

Der Soli wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie Kapitalerträge erhoben und beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Das sei keine unzumutbare Besteuerung, betonte Richterin Christine Langenfeld. Auch liege dadurch, dass nur noch ein kleiner Teil der Steuerpflichtigen den Soli abgeben müsse, keine Ungleichbehandlung der Steuerzahler vor. Damit hatten unter anderem die klagenden FDP-Politiker argumentiert.

Einer von ihnen, der ehemalige Fraktionsvorsitzende Christian Dürr, betonte, die Beschwerde sei zwar zurückgewiesen worden. "Aber der Senat hat dem Steuerstaat heute klare Grenzen gesetzt." Der wohl künftige Bundeskanzler Friedrich Merz müsse jetzt handeln: "Wer sich 1,5 Billionen Euro Schulden genehmigt, sollte auch in der Lage sein, 13 Milliarden Euro jährliche Entlastung für Betriebe, Leistungsträger und Sparer umzusetzen. Eine politische Entscheidung ist heute umso notwendiger geworden", so Dürr.

Die Union pochte nach dem Urteil auf Steuererleichterungen. "Wir akzeptieren das Urteil. Gleichwohl bräuchten wir jetzt dringend steuerliche Entlastungen für die Unternehmen und für die arbeitende Mitte, damit der Standort Deutschland im internationalen Vergleich wieder wettbewerbsfähig wird und wir auf einen Wachstumskurs zurückkehren", sagte der CDU-Haushaltspolitiker Mathias Middelberg der Deutschen Presse-Agentur. Wirtschaftsverbände forderten Union und SPD auf, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen.

Der geschäftsführende Finanzminister Jörg Kukies begrüßte die Karlsruher Entscheidung. Damit sei Klarheit geschaffen für die Aufstellung des Bundeshaushalts.

Ende des Solidarpakts spielte keine Rolle

Ursprünglich war der Soli eingeführt worden, um die Kosten für die deutsche Wiedervereinigung zu finanzieren. Zunächst galt er befristet, seit dem Jahr 1995 wurde er dauerhaft eingeführt. Die Abgabe fließt ausschließlich dem Bund zu. Für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde sie im Rahmen des "Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995" abgeschafft.

Sechs FDP-Politiker, seinerzeit in der Opposition, hatten wegen der umstrittenen Abgabe schließlich das oberste deutsche Gericht angerufen. Sie waren der Meinung, der Zuschlag sei Ende 2019 mit Auslaufen des Solidarpakts II, über den Transferleistungen an die ostdeutschen Bundesländer flossen, verfassungswidrig geworden. Dem widersprach der Senat ebenfalls deutlich. Es komme nicht auf bestimmte zeitliche Fristen an, sondern allein darauf, ob es noch einen Mehrbedarf gebe oder nicht.

Das Bundesverfassungsgericht berief sich in seinem Urteil auch auf ein im Verfahren vorgelegtes Gutachten, nach dem der Bundeshaushalt noch bis 2030 in bestimmten Bereichen durch die Einheit belastet werde. Dass die in der Verhandlung im November angehörten Ökonomen keine einheitliche Bewertung dazu hatten, deutete das Gericht als Zeichen dafür, dass zumindest nicht von einem offensichtlichen Wegfall der Mehrkosten ausgegangen werden könne./jml/avg/tam/hoe/DP/nas

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer