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Deutschland hielt 2024 erstmals alle Luftgrenzwerte ein 20.02.2025, 14:39 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Deutschland hat 2024 erstmals alle europäischen Grenzwerte zur Luftqualität einhalten können. Das zeigt eine vorläufige Datenauswertung von rund 600 Messstationen, die das Umweltbundesamt am Donnerstag veröffentlicht hat. Die positive Bilanz betreffe vor allem den durchschnittlichen Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Den haben laut UBA den vorläufigen Daten zufolge alle Stationen zum ersten Mal seit der verbindlichen Grenze im Jahr 2010 eingehalten. Die Grenzwerte für Feinstaub seien bereits das siebte Jahr in Folge im erlaubten Rahmen geblieben.

Knapp war es der Auswertung zufolge deshalb vor allem bei den Stickstoffdioxid-Werten: So wurde demnach in der besonders befahrenen Essener Kruppstraße ein Mittelwert von exakt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen - also gerade noch so im zulässigen Bereich. Auch in der Münchner Innenstadt lag der Wert mit 39 Mikrogramm nur knapp unter dem zulässigen Wert. Besonders niedrige Stickstoffdioxid-Werte erreichten laut UBA vor allem die ländlichen Regionen. So ergab etwa die auf dem Berg Schauinsland im Schwarzwald gelegene Messstelle einen Jahresmittelwert von 1 - und damit den niedrigsten aller Stationen.

Laut UBA liegen die finalen Daten voraussichtlich erst im Juni dieses Jahres vor. An der Grundbilanz, dass alle Grenzwerte 2024 erstmals eingehalten worden seien, werde sich aber nach Einschätzungen der Behörde nichts mehr ändern.

UBA-Chef: Hohe Luftqualität "kein Selbstläufer"

UBA-Präsident Dirk Messner betonte, dass die positive Entwicklung bei den Grenzwerten "kein Selbstläufer" sei, sondern Ergebnis "gezielter Luftreinhaltemaßnahmen auf Ebene der EU, des Bundes, der Länder und Kommunen". Hilfreich sei hier insbesondere die Nachbehandlung von Abgasen gewesen, etwa durch Partikelfilter, erklärte Messner. Auch die Elektrifizierung von Bussen im öffentlichen Personennahverkehr und Geschwindigkeitsbegrenzungen hätten zu den besseren Luftwerten beigetragen.

Trotz der positiven Nachricht gibt es laut UBA aber im besten Wortsinne noch Luft nach oben. Die aktuell geltenden Grenzwerte seien mehr als 20 Jahre alt und entsprächen "nicht mehr den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung", wie die Behörde auch mit Verweis auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) schreibt. Die WHO empfiehlt seit Jahren deutlich niedrigere Richtwerte.

Strengere Vorgaben ab 2030

Mitte Dezember 2024 trat dazu die neue europäische Luftqualitätsrichtlinie in Kraft, mit der sich die EU an diese Richtwerte annähern will. Demnach sollen ab 2030 strengere Grenz- und Zielwerte europaweit bindend sein. Der zulässige Jahresmittelwert für NO2 soll dann von 40 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter sinken, der Feinstaub-Grenzwert für feinere Partikelgrößen (PM2,5) von 25 auf 10 Mikrogramm. Damit hätten es deutsche Städte mit der jetzigen Ausgangslage künftig deutlich schwerer, die Grenzwerte einzuhalten. Das Umweltbundesamt äußert sich dazu aber zuversichtlich: Eine flächendeckende Einhaltung aller Grenzwerte in Deutschland könne "bis zum Jahr 2035" erreicht werden, heißt es.

Umwelthilfe beklagt "Verschleierung von Gesundheitsnotlage"

Scharfe Kritik an der Darstellung des Umweltbundesamts übte dagegen die Deutsche Umwelthilfe und warf dem Amt eine "Verschleierung der tatsächlichen Gesundheitsnotlage in Deutschland" vor. Die Daten des UBA dürften nicht darüber hinwegtäuschen, dass schlechte Luft Menschenleben gefährde, argumentierte der Umweltverband und verwies dabei auf Zahlen der Europäischen Umweltagentur (EEA), die hierzulande von Zehntausenden Toten pro Jahr allein durch die Folgen von hohen Feinstaubwerten ausgeht. Die Luftgrenzwerte seien 2024 nur deshalb eingehalten worden, weil sie "viel zu schwach" seien, beklagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die künftige Bundesregierung müsse die strengeren EU-Vorgaben dringend bis 2028 umsetzen - und nicht erst ab 2030./yydd/DP/mis

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