12 Mrd. USD „Project Vault“:
Wird diese Aktie zum strategischen Gewinner?
Anzeige
ROUNDUP/Bas legt Gesetz vor

Bund bis 2035 barrierefrei 08.07.2025, 13:35 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Die öffentlichen Gebäude des Bundes sollen bis 2035 barrierefrei sein. 20 Jahre nach dem Start des Behindertengleichstellungsgesetzes hat Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) eine entsprechende Reform in die regierungsinterne Ressortabstimmung gegeben, wie es in Regierungskreisen hieß. Auch die letzten baulichen Barrieren sollen in zehn Jahren in allen Behörden des Bundes abgebaut sein, geht aus dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf hervor. Ihre Maßnahmen sollen die Gebäudebesitzer ab Ende 2026 regelmäßig veröffentlichen.

Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Beeinträchtigung, weit mehr als die Hälfte davon mit einer schweren Behinderung. Für viele von ihnen sind nicht nur Treppen, Stufen oder schmale Durchgänge ein Problem, sondern zum Beispiel auch digitale Inhalte ohne leichte Sprache oder Videos ohne Untertitel. Auch hier soll das neue Gesetz für Verbesserungen sorgen - und zwar nicht nur bei Behörden.

Private Dienstleistungen sollen barrierefrei sein

Barrierefreiheit soll mehr und mehr auch für den privaten Bereich gelten - räumlich und in der Kommunikation. Bas sagte dazu der dpa: "Unternehmen sind verpflichtet, individuelle, praktikable Lösungen anzubieten, mit denen Menschen mit Behinderungen bei Bedarf Zugang zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen verschafft wird."

Die Firmen, Transportgesellschaften und andere Anbieter sollen somit keine neuen detaillierten Vorschriften vorgegeben bekommen. Statt Zwang will Bas auf Eigenverantwortung und mehr Dialog setzen. "Dies trägt auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten", heißt es im Entwurf. Der gleichberechtigte Zugang zu Gütern und Dienstleistungen bedeute neue Kundengruppen, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. "In einer älter werdenden Gesellschaft gewinnt Barrierefreiheit zudem an ökonomischer Relevanz."

Bas sagte: "Damit gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr gelebter Inklusion in Deutschland." Die Ministerin betonte: "Je mehr Barrieren wir für Menschen mit Behinderungen abbauen, desto stärker sind wir als Land." Entsprechende Pläne hatte auch die Ampel-Regierung verfolgt, sie hatte sich aber vor ihrem vorzeitigen Ende nicht darauf einigen könne.

Neues Bundeskompetenzzentrum

Im Streitfall soll laut Gesetzentwurf zunächst ein kostenloses Schlichtungsverfahren helfen. Ein neues Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache soll eingerichtet werden. Es soll die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden beraten, damit sie mehr Informationen in Gebärdensprache und leichter Sprache zur Verfügung stellen. Anträge, Antragsbegründungen sowie Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden müssen laut den Plänen künftig barrierefrei sein./bw/DP/jha

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer