Anzeige
+++20 Mio. € Bewertung Zwei zugelassene Psychedelika-Produkte. NASDAQ-Uplist in Arbeit.+++
ROUNDUP

BGH prüft Erfolgshonorar für Studienplatzvermittler 24.04.2025, 16:20 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Wer im Ausland Medizin studieren will, kann sich bei der Suche nach einem Studienplatz von Vermittlungsfirmen helfen lassen. Die Vertragsbedingungen für das Erfolgshonorar eines solchen Anbieters nimmt nun der Bundesgerichtshof (BGH) unter die Lupe. Dabei geht es im Kern um die Frage, ob die Vereinbarung als Maklervertrag einzustufen ist.

Laut einer Klausel des Anbieters StudiMed wird das Honorar in Höhe einer Jahresstudiengebühr der jeweiligen Universität schon bei einer Studienplatz-Zusage fällig. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) entschied, das benachteilige den Auftraggeber unangemessen. Er sei in der Studienplatzwahl nicht mehr völlig frei. Ob er einen Vertrag mit der Uni schließe, sei ein typisches Maklerrisiko.

Welchen Schwerpunkt hat der Vertrag?

Der Vorsitzende Richter am BGH, Thomas Koch, sagte, die vielfach verwendete Vereinbarung von StudiMed enthalte Elemente verschiedener Vertragstypen. Bei der Prüfung werde ein Vertrag aber nicht die Einzelteile zerlegt, es komme auf den Schwerpunkt an. Komme der BGH zu dem Schluss, hier sei Maklerrecht anzuwenden, wäre die Klausel wohl auch unangemessen. Ein Urteil will der erste Zivilsenat in Karlsruhe aber erst am 5. Juni nach der Prüfung sprechen.

Mehrere Tausend Menschen studieren im Ausland Medizin, weil sie wegen ihres Notenschnitts beim Abitur in Deutschland keinen Platz bekommen. Viele kümmern sich selbst um eine Zulassung. Einige wenden sich an Vermittler.

Erfolgshonorar zwischen 8.000 und 15.000 Euro

StudiMed-Geschäftsführer Hendrik Loll sagte vor der Verhandlung, Bulgarien, Litauen, Österreich und Polen etwa zählten zu den Studienländern. Seine Firma berate die Familien, kümmere sich um Bewerbungsunterlagen, bereite Bewerber auf naturwissenschaftliche Aufnahmetests vor und biete Betreuung vor Ort. Die Studiengebühr - also auch das Erfolgshonorar - liege zwischen 8.000 und 15.000 Euro. "Ob der Bewerber den Platz dann auch tatsächlich annimmt, ist kein zusätzliches Risiko, das wir übernehmen möchten."

Lolls Anwalt hob auf das Gesamtpaket ab. Die Leistungen seien etwas anderes als bei einem Grundstücksmakler. "Das muss man ja berücksichtigen." Gerade weil der Bewerber im konkreten Fall mit einer Abinote von 3,0 nicht für ein Medizinstudium prädestiniert sei, müsse er zum Beispiel einen Vorbereitungskurs absolvieren. Es handle sich schwerpunktmäßig also um einen Dienstvertrag.

Der Anwalt des Studenten entgegnete, bei der Prüfung müsse man von einem Verständnis ausgehen, das rechtliche Laien haben. "Die kundenfreundlichste Auslegung ist zweifellos die Auslegung als Maklervertrag."

Bisher keine einheitliche Rechtssprechung

Der Bewerber hatte StudiMed laut dem Urteil des OLG München im Jahr 2022 mit der Vermittlung eines Medizin-Platzes an der Uni Mostar in Bosnien beauftragt. Gut einen Monat später habe er Abstand von dem Vertrag genommen. StudiMed habe fast 11.200 Euro in Rechnung gestellt.

Da das Gericht mit seinem Urteil von Entscheidungen anderer OLG abwich, ließ es die Revision zu. Die Firma verfolgt ihre Ansprüche daher am BGH weiter./kre/DP/jha

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
News-Kommentare
Thema
1 Vance: Sturz der Führung in Teheran ist Sache des Volkes Hauptdiskussion
2 Sorgen um PCK-Raffinerie: Bund will US-Sanktionen verhindern Hauptdiskussion
3 Viele Verbraucher können Phishing-Mails nicht sicher erkennen Hauptdiskussion
4 ROUNDUP 2: 5,8 Prozent mehr Geld für Beschäftigte der Länder Hauptdiskussion
5 VW-Betriebsrat fordert Anerkennungsprämie für Mitarbeiter Hauptdiskussion
6 Merz trifft Trump-Gegner Newsom in München Hauptdiskussion
Alle Diskussionen
Weitere News

Gestern 17:44 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 17:35 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 17:35 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 17:35 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 17:33 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer