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Kabinett bringt mehrere Steuersenkungen auf den Weg 10.09.2025, 13:15 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Sie betreffen Pendler, Gastronomen, Ehrenamtler und die Landwirtschaft: Das Bundeskabinett hat eine ganze Reihe von Steuerentlastungen auf den Weg gebracht. Es geht um Vorhaben, die CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten - und die den Bund im nächsten Jahr Milliarden kosten werden. Als nächstes sind der Bundestag und teilweise auch der Bundesrat am Zug, damit die Entlastungen endgültig beschlossen werden.

Die Entscheidungen im Detail:

Pendlerpauschale

Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen - und zwar egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Künftig sollen schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent gelten.

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) betonte, damit werde mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land geschaffen. Nach Rechnung seines Ministeriums könnten bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und Fünf-Tage-Woche jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten angesetzt werden. Bei 20 Kilometern kämen sogar 352 Euro zusammen. Wer nur fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen müsse, habe ein Plus von 88 Euro. Das gilt aber nur, wenn man mit seinen Werbungskosten den Pauschalbetrag von aktuell 1.230 Euro überschreitet.

Viele Ökonomen und die Industriestaaten-Organisation OECD kritisieren die Subvention als teuer und klimaschädlich. Dem Bund entgehen durch die Reform laut Ministeriumsrechnung im Jahr 2026 Steuereinnahmen von rund 1,1 Milliarden, im Jahr 2027 Einnahmen von rund 1,9 Milliarden Euro.

Mehrwertsteuer für die Gastronomie

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Das galt schon einmal während der Corona-Pandemie, wurde aber zu Jahresbeginn 2024 wieder erhöht. Zum 1. Januar 2026 soll nun wieder der geringere Steuersatz gelten.

Neben Restaurants und Cafés profitieren davon laut Finanzministerium auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Dem Bund entgehen jährlich Steuereinnahmen von rund 3,6 Milliarden Euro.

Ziel ist zum einen eine wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche, die zuletzt unter Umsatzrückgängen litt. Die Bundesregierung hofft aber auch auf niedrigere Preise für die Bürgerinnen und Bürger. Doch ob es wirklich zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist offen. Nach Einschätzung der Gewerkschaft NGG kann die Kundschaft nicht auf flächendeckend sinkende Preise hoffen.

Agrardiesel

Es ist der erste Schritt um eine heftig umstrittene Entscheidung der Ampel-Regierung rückgängig zu machen: Die Steuervergünstigung für den Agrardiesel soll in vollem Umfang wieder eingeführt werden. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sollen sich die Energiesteuer für Diesel ab 2026 wieder mit 21,48 Cent pro Liter zurückerstatten lassen können.

Das soll die Betriebe finanziell entlasten und ihnen gleichzeitig in einem von erheblichen Preisschwankungen geprägten Markt Planungssicherheit geben. Der volle Steuersatz für Dieselkraftstoff beträgt laut Landwirtschaftsministerium aktuell 47,04 Cent pro Liter. Minister Alois Rainer (CSU) sprach von einem längst überfälligen Schritt. Eine der größten Fehlentscheidungen der Ampel-Regierung werde korrigiert.

Die frühere Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte eine schrittweise Streichung der Subvention beschlossen, um eine Milliardenlücke im Haushalt zu stopfen. Für Mengen, die 2026 verbraucht werden, sollte es keine Subventionen mehr geben. Das hatte heftige Bauernproteste ausgelöst. Nun heißt es im schwarz-roten Gesetzentwurf: "Ein Auslaufen der Regelung würde die Energiepreise für Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern." Den Bund kostet die Wiedereinführung im Jahr rund 430 Millionen Euro.

Übungsleiter und Ehrenamtler

Die Steuerpauschale für Übungsleiter wird von 3.000 auf 3.300 Euro angehoben, die für ehrenamtlich Tätige von 840 auf 960 Euro. So viel soll man künftig durch sein Engagement einnehmen dürfen, ohne darauf Steuern zu zahlen. Das betrifft zum Beispiel Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder ehrenamtliche Pfleger.

"Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich im Ehrenamt. All das sind Menschen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten, die für andere da sind, die anpacken und helfen. Dieses Engagement wollen wir stärker unterstützen", betonte Klingbeil.

Außerdem sollen Haftungsrisiken für die Ehrenamtler verringert werden. Sie müssen Schäden nur ersetzen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bisher galt dies nur bis zu einer Vergütung von 840 Euro - künftig soll die Grenze bei 3.300 Euro liegen. "Denn wer einem Verein viele Stunden seiner Freizeit schenkt, soll eine faire Aufwandsentschädigung bekommen können - ohne bei einem Missgeschick oder Unfall dafür mit voller Haftung einzustehen", erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD)./tam/DP/men

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