Anzeige
+++20 Mio. € Bewertung Zwei zugelassene Psychedelika-Produkte. NASDAQ-Uplist in Arbeit.+++
ROUNDUP

Merz soll am 6. Mai zum Kanzler gewählt werden 14.04.2025, 15:07 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Zweieinhalb Monate nach der Bundestagswahl soll CDU-Chef Friedrich Merz am 6. Mai vom Bundestag zum Kanzler gewählt werden. Parlamentspräsidentin Julia Klöckner treffe die Vorbereitung für diesen Termin, teilte der Bundestag mit. Voraussetzung ist aber die Zustimmung von CDU, CSU und SPD zum Koalitionsvertrag.

Der CSU-Vorstand hat dem Koalitionsvertrag bereits zugestimmt, die CDU entscheidet am 28. April auf einem kleinen Parteitag. Die SPD-Mitglieder stimmen von Dienstag an bis zum 29. April über das 144 Seiten starke Vertragswerk ab. Für die Annahme des Koalitionsvertrags ist nicht nur die Mehrheit der Stimmen, sondern auch eine Teilnahme von mindestens 20 Prozent der Mitglieder an der rein digitalen Abstimmung erforderlich.

Neue Regierung könnte halbes Jahr nach Ampel-Crash im Amt sein

Sollte Merz zum Kanzler gewählt werden, dürfte am 6. Mai auch sein Kabinett im Bundestag vereidigt werden. Dann kann die Bundesregierung genau ein halbes Jahr nach dem Bruch der Ampel-Koalition am 6. November 2024 ihre Arbeit aufnehmen.

Merz braucht 316 Stimmen bei Kanzlerwahl

Der Bundeskanzler wird nach Artikel 63 des Grundgesetzes auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt. Er benötigt die Stimmen der Mehrheit des Bundestags - als 316 Stimmen. Nach seiner Wahl würde Merz umgehend ins Schloss Bellevue zu Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fahren, der ihm die Ernennungsurkunde überreicht.

Eidesleistung mit der Urfassung des Grundgesetzes

Zurück im Bundestag wird der neue Kanzler vereidigt. Dazu wird die beim Direktor des Deutschen Bundestags im Safe aufbewahrte Urfassung des Grundgesetzes herausgeholt, aus der der neue Kanzler dann die Eidesformel vorliest.

Der in Artikel 56 des Grundgesetzes stehende Amtseid lautet: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Der letzte Satz kann auch entfallen.

Auch Kabinett erhält Ernennungsurkunden vom Bundespräsidenten

Üblicherweise fährt der Kanzler dann erneut ins Schloss Bellevue - diesmal mit seinen Ministerinnen und Ministern, die nicht vom Bundestag gewählt werden müssen. Sie erhalten vom Bundespräsidenten ebenfalls die Ernennungsurkunden und legen anschließend im Bundestag den Eid ab.

Damit ist die neue Bundesregierung offiziell im Amt. Mit ihrer Ernennung endet automatisch die Amtszeit der alten, ohnehin nur noch geschäftsführenden Regierung von Kanzler Olaf Scholz (SPD)./mfi/DP/nas

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
News-Kommentare
Thema
1 Sorgen um PCK-Raffinerie: Bund will US-Sanktionen verhindern Hauptdiskussion
2 Viele Verbraucher können Phishing-Mails nicht sicher erkennen Hauptdiskussion
3 ROUNDUP 2: 5,8 Prozent mehr Geld für Beschäftigte der Länder Hauptdiskussion
4 Vance: Sturz der Führung in Teheran ist Sache des Volkes Hauptdiskussion
5 VW-Betriebsrat fordert Anerkennungsprämie für Mitarbeiter Hauptdiskussion
6 Merz trifft Trump-Gegner Newsom in München Hauptdiskussion
Alle Diskussionen
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer