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Polen darf Nord-Stream-Verdächtigen nicht ausliefern 17.10.2025, 14:20 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

WARSCHAU (dpa-AFX) - Drei Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Gaspipelines in der Ostsee darf einer der mutmaßlichen Beteiligten nicht von Polen nach Deutschland ausgeliefert werden. Ein Gericht in Warschau lehnte die Überstellung des 46 Jahre alten Ukrainers Wolodymyr Z. an die deutschen Behörden ab und hob seine Untersuchungshaft auf, wie die Agentur PAP meldete. Erst am Mittwoch hatte das höchste italienische Gericht die Auslieferung eines weiteren, in Italien gefassten Verdächtigen gestoppt.

Der von Deutschland mit europäischem Haftbefehl gesuchte Ukrainer Wolodymyr Z. war in Pruszkow bei Warschau festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe handelt es sich bei dem 46-Jährigen um einen ausgebildeten Taucher, der mutmaßlich Mitglied der Gruppe war, die im Herbst 2022 nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Nord-Stream-Gaspipelines platzierte. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor.

Bei dem Anschlag beschädigten die Sprengungen die beiden Pipelines so sehr, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Die Explosionen wurden in der Nähe von Bornholm registriert. Wenig später entdeckte man vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen. Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland, allerdings nicht mehr zum Zeitpunkt des Anschlags. Nord Stream 2 war infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine noch gar nicht in Betrieb./dhe/DP/zb

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