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Sachsens Landtag stimmt Reform des Rundfunks zu 29.10.2025, 18:25 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

DRESDEN (dpa-AFX) - Sachsens Landtag hat mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Linken der Reform des Rundfunks in Deutschland zugestimmt. Damit ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum Inkrafttreten des sogenannten Reformstaatsvertrags erfolgt. Die Zustimmung weiterer Länder steht noch aus, gilt aber als Formsache, da viele Bundesländer bereits in Aussicht gestellt haben, dass sie den Vertrag annehmen werden.

Zustimmung nach "Überlegenspause"

Die Abstimmung in Sachsen blieb bis zuletzt eine Zitterpartie. AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht hatten schon im Vorfeld signalisiert, den Reformstaatsvertrag geschlossen abzulehnen. Da die Linken sich enthalten wollten, hatten die Befürworter des Vertrags - CDU, SPD und Grüne - keine Mehrheit, es gab eine klassische Pattsituation.

Nach einer Debatte, bei der alle Fraktionen des Parlamentes auch kritische Worte für den Vertrag fanden, beantragte die CDU eine halbstündige "Überlegenspause". Die Linken nutzen die Pause, um ihre Position zu überdenken. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) ergriff noch einmal persönlich das Wort und warb für die Reformen.

Reformziele im Überblick

Der Vertrag soll ARD, ZDF und Deutschlandradio schlanker und moderner machen. Vorgesehen sind weniger Radio- und Fernsehprogramme, eine engere Zusammenarbeit der Sender und mehr Freiraum für digitale Angebote. Die Länder wollen damit Doppelstrukturen abbauen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an veränderte Nutzungsgewohnheiten anpassen.

Sachsen galt lange als Zünglein an der Waage. Mit dem Ja des Landtags ist nun praktisch sichergestellt, dass die Reform umgesetzt werden kann. Die verbleibenden Abstimmungen der anderen Länder gelten als ausgemachte Sache.

Erste Schritte der Sender

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben bereits begonnen, Reformen umzusetzen - etwa durch mehr Zusammenarbeit und den Abbau von Doppelstrukturen. Vertreter von ARD und ZDF betonten, dass die Maßnahmen dazu beitragen sollen, das Angebot zukunftsfest zu machen und besser an digitale Nutzungsgewohnheiten anzupassen.

Die Reform selbst regelt zunächst den Auftrag und die Struktur der Sender - nicht die Beitragshöhe. Der Rundfunkbeitrag liegt derzeit bei 18,36 Euro pro Haushalt und bleibt vorerst unverändert.

Über eine mögliche Erhöhung wird weiterhin separat entschieden. Die unabhängige Kommission KEF hatte empfohlen, den Beitrag ab 2025 anzuheben, einige Bundesländer wollten aber erst Reformen umgesetzt sehen, bevor sie zustimmen. Da sich die Länder nicht einigten, soll das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich 2026 endgültig darüber urteilen. Bis dahin bleibt die Finanzierung der Sender gesichert./svv/DP/jha

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