Anzeige
+++>>> Milliardenschwere Goldaktie: Steigende Produktionsmengen, operative Hebelwirkung und der Goldpreis könnten zusammen neue Impulse setzen <<<+++
ROUNDUP

Schlichtung bei der BVG - Kein Streik bis zum 10. April 27.03.2025, 13:28 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Im festgefahrenen Tarifkonflikt zwischen den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und Verdi sollen externe Schlichter eine Lösung finden. Die Gespräche beginnen am morgigen Freitag und enden am 10. April, wie beide Seiten mitteilten. In der Zeit sind Streiks bei den Berliner Verkehrsbetrieben ausgeschlossen.

An diesem Donnerstag standen Busse und Bahnen der BVG dagegen erneut still. Der fünfte Verdi-Warnstreik in der laufenden Tarifrunde ging in seinen zweiten und letzten Tag.

Zwei ehemalige Ministerpräsidenten als Schlichter

Für die nun anstehende Schlichtung konnten die Tarifparteien jeweils einen Schlichter berufen. Für die BVG wird das Brandenburgs früherer Ministerpräsident Matthias Platzeck übernehmen. Für Verdi schlichtet Thüringens ehemaliger Regierungschef Bodo Ramelow. Beide haben jeweils vier Vertreter.

"Wir gehen in die Schlichtung. Das ist eine gute Nachricht für unsere Mitarbeitenden und alle Berlinerinnen und Berliner", sagte BVG-Personalvorstand Jenny Zeller-Grothe. Verdi-Verhandlungsführer Jeremy Arndt betonte: "Es ist gut, dass wir mit Unterstützung der Schlichter jetzt versuchen, eine gemeinsame Perspektive zu entwickeln, was die Arbeit der BVG-Beschäftigten heute wert sein sollte."

Tarifverhandlungen für rund 16.000 Beschäftigte

Verdi hatte die Tarifverhandlungen mit dem kommunalen Verkehrsunternehmen für rund 16.000 Beschäftigte am vergangenen Freitag nach der sechsten Runde für gescheitert erklärt und zum nächsten Warnstreik in dieser Woche aufgerufen. Die BVG hatte daraufhin die Schlichtung vorgeschlagen. Nun gibt es eine Vereinbarung über die Modalitäten dieser Gespräche.

Dennoch hat Verdi am Mittwoch unter den eigenen Mitgliedern eine Urabstimmung über unbefristete Streiks eingeleitet. Daran hält die Gewerkschaft fest.

Verdi will trotz Schlichtung über unbefristete Streiks abstimmen

Die Urabstimmung soll am Freitag kommender Woche enden. Für einen unbefristeten Streik müssten in einer Urabstimmung mindestens 75 Prozent der teilnehmenden Mitglieder stimmen.

Die Empfehlung der Schlichter ist nicht bindend. Beide Seiten müssten dem Schlichterspruch noch zustimmen und würden dann wieder in Verhandlungen darüber treten. Sollte Verdi den Kompromiss ablehnen, könnte die Gewerkschaft in längere Arbeitskämpfe eintreten.

Knackpunkt in den Verhandlungen ist die Verdi-Forderung nach monatlich 750 Euro mehr, die die BVG als nicht finanzierbar bezeichnet. Das jüngste Angebot der Arbeitgeberseite lag bei stufenweise 375 Euro und 24 Monaten Laufzeit.

Bei Zuschlägen und Laufzeit haben beide Seiten sich bereits angenähert. So liegen beim Weihnachtsgeld 200 Euro zusätzlich in zwei Schritten auf dem Tisch. Bei der Fahrdienst- beziehungsweise Wechselschichtzulage sind es nach BVG-Angaben 225 Euro, bei der Schichtzulage 130 Euro. Im Schnitt würden die Löhne aller Mitarbeiter in zwei Jahren um 13,6 Prozent steigen./wim/DP/men

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer