ROUNDUP

Tariftreue per Gesetz - Kritik an Entwurf von Bas 22.07.2025, 14:07 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Unternehmen sollen ihre Beschäftigten bei Aufträgen des Bundes künftig nach Tarif bezahlen müssen. Sonst drohen ihnen nach einem neuen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) empfindliche Strafen. Die Vorlage für ein Tariftreuegesetz gab Bas in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, wie von dort verlautete. Die Arbeitgeber warnten vor einer "weiteren massiven Belastung für unsere Wirtschaft".

Ab einem Auftragswert von 50.000 Euro sollen Firmen ihren Beschäftigten nach den Plänen Entgelt, Weihnachtsgeld, Urlaube und Ruhezeiten wie in branchenüblichen Tarifverträgen gewähren müssen. Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Modernisierung der Infrastruktur

Bas wies auf die Bedeutung von Bundesaufträgen hin und speziell auf das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen Infrastruktur. "Für die Modernisierung von Brücken, Krankenhäusern, Schulbauten werden dann viele öffentliche Aufträge vergeben." Dabei sei nun klar: "Lohn-Dumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor." Für Start-ups solle "bei der Ausführung innovativer Lösungen" ein Schwellenwert von 100.000 Euro gelten, hieß es.

Über ein solches Gesetz wird seit langem diskutiert. Vor wenigen Jahrzehnten waren noch drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden; heute ist es nur noch jeder zweite. Die Ampel-Regierung hatte sich ein Tariftreuegesetz vorgenommen, aber vor allem wegen Vorbehalten der FDP nicht verwirklicht. In den meisten Bundesländern gibt es entsprechende Regelungen seit Längerem.

Arbeitgeber warnen vor Belastung

Der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, kritisierte: "Der Entwurf des sogenannten Bundestariftreuegesetzes ist ein Etikettenschwindel." Mit echter Tariftreue habe das nichts zu tun. "Denn Treue setzt Freiwilligkeit voraus, nicht staatlichen Zwang." Das Gesetz zwinge Unternehmen in ein fremdes Tarifwerk. Vor allem kleinere Unternehmen würden belastet. Die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, nannte den Entwurf dagegen einen "überfälligen Schritt".

"Anreiz für mehr Tarifbindung"

Heute muss die öffentliche Hand laut Vergaberecht die günstigsten Anbieter beauftragen. "Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen", heißt es im Entwurf. Das Tariftreuegesetz soll dafür sorgen, dass der Kostenwettbewerb zwischen den Anbietern nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird.

Bas sagte: "Damit geht der Bund mit gutem Beispiel voran und setzt einen Anreiz für mehr Tarifbindung." Denn mit Tarifvertrag ermöglichen Arbeitgeber während der Ausführung privater und öffentlicher Aufträge einheitliche Arbeitsbedingungen für die gesamte Belegschaft, wie in dem Gesetzentwurf betont wird.

Strafen bis zu 10 Prozent des Auftragswerts

Konkret ist geplant, dass das Arbeitsministerium auf Antrag einer Gewerkschaft oder einer Arbeitgebervereinigung per Rechtsverordnung festlegt, welche Arbeitsbedingungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gelten. Kontrolliert werden soll die Einhaltung der Tariftreue durch eine neue Prüfstelle.

Wer die Tariftreue unterläuft, muss mit Strafen oder einer Kündigung des Auftrags rechnen - oder mit dem Ausschluss bei weiteren Vergaben. Vorgesehen sein sollen Vertragsstrafe in Höhe von maximal 1 Prozent, bei mehreren Verstößen maximal 10 Prozent des Auftragswerts.

Auch für Subunternehmen sollen die Regeln künftig gelten. Arbeitgeber sollen ihre Beschäftigte informieren müssen, dass sie einen Anspruch auf die einschlägigen Arbeitsbedingungen haben. Unternehmen müssen die Einhaltung der tariflichen Mindestarbeitsbedingungen künftig dokumentieren.

Die Regierung geht von einer unbürokratischen Dokumentationspflicht aus. Denn sie sollen auf Lohnabrechnungen und andere bestehende Unterlagen zurückgreifen können. Lassen sie sich ihre Tarifstandards zertifizieren, sollen sie auf Nachweise verzichten können.

Regierungsbeschluss für Sommer geplant

Das Tariftreuegesetz, das Bas' Ressort gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium unter Katherina Reiche (CDU) verantwortet, soll im August im Kabinett und im Laufe des Jahres im Bundestag verabschiedet werden, wie es hieß./bw/DP/stw

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer