Sirenengeheul und Handylärm am bundesweiten Warntag 11.09.2025, 11:21 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Ein Probealarm hat gegen 11.00 Uhr bundesweit für reichlich Lärm gesorgt. Handys piepsten, Sirenen heulten. Wer eine Warn-App auf seinem Smartphone installiert hat, bekam auch auf diesem Weg eine Mitteilung, die von einem Tonsignal angekündigt wurde. Ziel des bundesweiten Warntags, der einmal jährlich stattfindet, ist es, herauszufinden, wie die gesamte Bevölkerung im Ernstfall über drohende Gefahren informiert werden kann.

Die Signale sind extra laut, damit sie die Menschen notfalls auch aus dem Schlaf wecken. Doch auch wer keine solche App nutzt, erhielt eine Mitteilung auf sein Handy. Das funktioniert über Cell Broadcast, ein Verfahren, bei dem Informationen an alle Handys verschickt werden, die dafür die Voraussetzungen erfüllen und sich zum Zeitpunkt der Warnung in einem bestimmten Gebiet befinden.

Entwarnung kommt nach 45 Minuten

Die Entwarnung soll um 11.45 Uhr folgen - mit einer Ausnahme: Über Cell Broadcast wird es nach Angaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wie im vergangenen Jahr nur eine Warnung geben, aber keine Entwarnung.

Jedes Jahr kommen mehr Sirenen dazu

Die Länder haben in den vergangenen Jahren vielerorts Sirenen aufgebaut beziehungsweise modernisiert. Deshalb waren sie nun auch in einigen Gebieten zu hören, wo dies zuletzt nicht der Fall war - beispielsweise in Berlin. Die verwendeten Sirenensignale sind bundesweit einheitlich. Ein an- und abschwellender Heulton bedeutet Warnung. Ein heulender Dauerton signalisiert das Ende des Probealarms, beziehungsweise im Ernstfall, dass die Gefahr vorbei ist.

Nach dem Ende des Kalten Krieges waren Sirenen an vielen Standorten in Deutschland abgebaut beziehungsweise kaputte Anlagen nicht mehr ausgetauscht worden, weil man glaubte, sie nicht mehr zu benötigen. Unter anderem Erfahrungen aus der verheerenden Flut im Ahrtal 2021 und der russische Angriffskrieg in der Ukraine haben hier zu einem Umdenken geführt. Das Eindringen russischer Kampfdrohnen in den Luftraum über Polen in der Nacht auf Mittwoch ist ein Beispiel für einen Zivilschutzfall, in dem es notwendig sein kann, die Bevölkerung eines Gebiets kurzfristig zu warnen.

Piepsende Handys auch im Bundestag

Der Lärm, den die Probewarnung verursacht, unterbricht am Vormittag auch eine Debatte im Plenarsaal des Bundestages. Der AfD-Abgeordnete, Christopher Drößler, der gerade am Rednerpult steht, setzt seine Rede nach einer kurzen Pause fort./abc/DP/men

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer