Anzeige
+++Kritische Rohstoffe Diese Germanium-Aktie rückt jetzt ins sicherheitspolitische Zentrum Nordamerikas+++
Wegen zu hoher Miete

26.000 Euro Bußgeld in Berlin verhängt 09.10.2025, 15:49 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

BERLIN (dpa-AFX) - Wegen einer völlig überhöhten Miete muss eine Berliner Wohnungseigentümerin ein Bußgeld von mehr als 26.000 Euro bezahlen. Es ist der erste rechtskräftige Bußgeldbescheid in Friedrichshain-Kreuzberg wegen Mietwuchers, wie der Bezirk mitteilte.

Für die 38-Quadratmeter-Wohnung in Friedrichshain lag die Miete rund 190 Prozent über dem laut Mietspiegel ortsüblichen Niveau - doch sind nur maximal 20 Prozent erlaubt. Als Bußgeld hat das Wohnungsamt daher nach dem Wirtschaftsstrafgesetz 26.253,50 Euro festgesetzt. Und obendrauf kommen noch 22.264,08 Euro zu viel gezahlte Miete, die nun erstattet werden müssen. Das Geld steht der ehemaligen Mieterin zu, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellt. Sie wird vom Ausgang des Verfahrens informiert.

Zunächst hatte die Vermieterin noch Einspruch gegen das Bußgeld erhoben, diesen aber einen Tag vor der angesetzten Gerichtsverhandlung am (heutigen) Donnerstag zurückgenommen - damit wurde der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

Bezirk hofft auf Signalwirkung

Die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Regine Sommer-Wetter (Linke) sprach von einem guten Tag für Mieterinnen und Mieter. "Ich hoffe, dass der heutige Bescheid Vorbildwirkung für andere Bezirke im Wirken gegen überhöhte Mietpreise in Berlin haben wird."

Erst Anfang März hat der Senat eine Mietpreis-Prüfstelle eingerichtet - für alle, die das Gefühl haben, zu viel Miete zu zahlen. Möglich sind telefonische Beratungsgespräche als auch solche vor Ort. Im ersten halben Jahr wurden in mehr als 93 Prozent der geprüften Fälle eine überhöhte Miete festgestellt./toz/DP/men

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer