Wissing hält Bundestag-Sondersitzungen für rechtens 14.03.2025, 06:23 Uhr von dpa-AFX Jetzt kommentieren: 0

MAINZ (dpa-AFX) - Bundesjustizminister Volker Wissing hält die Klagen gegen die beiden Sondersitzungen des Bundestags mit alten Mehrheitsverhältnissen nicht für aussichtsreich. "Wir haben einen voll funktionstüchtigen Bundestag und das Grundgesetz kennt keine Vakanz in der Gesetzgebung", sagte der parteilose Politiker im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. "Es ist klar geregelt, dass die Legislaturperiode nicht mit dem Wahltag endet, sondern erst mit der Konstituierung des neuen Bundestags."

Wissing: Verfassungsänderungen sind noch möglich

Solange die in der Verfassung vorgesehene Frist laufe, sei der bisherige Bundestag voll handlungsfähig und mit allen Legislativrechten (Gesetzgebung) ausgestattet, betonte Wissing. "Das heißt, auch Verfassungsänderungen sind möglich und Entscheidungen mit der verfassungsändernden Mehrheit", so der ehemalige FDP-Politiker. "Das halte ich für sehr klar."

Es lasse sich zwar darüber diskutieren, ob eine Entscheidung, die auch weitreichende Folgen für die Zukunft hat, nicht besser nach einer Bundestagswahl vom neuen Parlament getroffen werden sollte. "Aber das ist eine politische und keine verfassungsrechtliche Frage", sagte Wissing. Der Jurist und ehemalige FDP-Landesvorsitzende in Rheinland-Pfalz ist seit dem Bruch der Ampel-Koalition auch Justizminister.

Wissing hält auch Zeitpunkt der Sondersitzungen für zulässig

"Die verfassungsrechtliche Lage ist aus meiner Sicht eindeutig, wenngleich es auch im Verfassungsrecht eine Mindermeinung gibt, die etwas anderes vertritt." Auch halte er den Zeitpunkt für die Sondersitzungen jetzt für zulässig, sofern ausreichend Zeit für die Beratungen gewährleistet sei.

Beim Bundesverfassungsgericht sind mehrere Anträge eingegangen, etwa von AfD und Linken. Sie richten sich gegen die Sondersitzungen des alten Bundestags, auf denen über die von Union und SPD geplanten Grundgesetzänderungen beraten werden soll. Diese sollen den Weg für schuldenfinanzierte Milliardeninvestitionen ebnen.

Wann genau der Karlsruher Senat über die Anträge entscheidet, ist unklar. Laut Gericht ist eine Entscheidung aber vor dem 18. März zu erwarten. An dem Tag soll die zweite Sondersitzung stattfinden./irs/DP/zb

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer