Abwasser

Pharmafirmen in EU müssen Reinigung mittragen 05.11.2024, 13:59 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Pharma- und Kosmetikfirmen müssen sich künftig stark an der Abwasserreinigung in der Europäischen Union beteiligen. Die EU-Länder stimmten zuvor mit Unterhändlern des EU-Parlaments ausgehandelten Regeln zu, nach denen die Hersteller künftig mindestens 80 Prozent der zusätzlichen Kosten für eine vertiefte Reinigung tragen müssen. Durch Arzneien und Kosmetikprodukte kommen Mikroschadstoffe ins Abwasser.

Darüber hinaus soll Abwasser den neuen Regeln zufolge künftig auch streng hinsichtlich etwa antibiotikaresistenter Erreger, Viren oder Mikroplastik überwacht werden. Die EU-Länder werden außerdem verpflichtet, die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser aus allen kommunalen Kläranlagen zu fördern, wo dies angebracht ist - insbesondere in Gebieten mit Wasserknappheit. Die Zustimmung der EU-Länder war der letzte notwendige Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Die Regeln werden nun noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht und treten dann in Kraft.

Verbände unterschiedlicher Meinung

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bezeichnete die neue Richtlinie als «notwendigen Schritt», um die Gewässer langfristig zu schützen. Mit der neu eingeführten Beteiligung der Pharma- und Kosmetikindustrie an den Kosten der Abwasserbehandlung würden die Abwasserkunden mit den Umsetzungskosten nicht länger allein gelassen, sagte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. «Nachdem die Vorgaben aus Brüssel nun klar sind, brauchen wir jetzt durch eine zügige und praktikable Umsetzung in nationales Recht Klarheit.»

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hingegen bezeichnete die neue Richtlinie als eine «eine völlig verfehlte EU-Gesetzgebung» und warnte, dass einzelne Produkte teurer werden oder einige systemrelevante Arzneimittel völlig vom Markt verschwinden könnten. Der Verband rechne damit, dass die Beteiligung an der Reinigung die deutsche Pharma- und Kosmetikindustrie etwa zwei bis drei Milliarden Euro jährlich kosten werde. Hinzu kämen noch die Bürokratiekosten für das Erheben der Abgabe. 

Pharmabranche warnt vor verstärkten Arzneiengpässen

Der Verband Pro Generika warnte vor Milliardenkosten, die zu verstärkten Arzneiengpässen in Deutschland etwa bei Krebsmitteln, Diabetes-Medikamenten oder Antibiotika führen könnten. Es sei völlig unstrittig, dass Klärwerke ausgebaut werden müssten, um auch Spurenstoffe aus dem Abwasser zu filtern. «Nicht nachvollziehbar ist aber, warum nur zwei Branchen belangt werden, obwohl die zu entfernenden Verunreinigungen auch aus anderen Bereichen – etwa aus Pflanzenschutz- oder Reinigungsmitteln oder aus dem Verkehr – stammen.» Da innerhalb des Erstattungssystems in Deutschland die Arzneimittelpreise nicht erhöht werden könnten, drohe die Produktion von Medikamenten unwirtschaftlich zu werden.

© dpa-infocom, dpa:241105-930-279651/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer