Autoländer fordern Stopp von EU-Strafen für CO2-Flottenwerte 18.12.2024, 14:47 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Die ab 2025 für Autobauer in der EU drohenden Strafen für überschrittene CO2-Flottengrenzwerte sollten nach Ansicht der Autoländer Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen gestoppt werden. «Die drohende immense Überschreitungsabgabe würde zu fehlender Liquidität bei den Automobilherstellern für weitere erforderliche Investitionen in die Transformation führen. Wettbewerbsnachteile insbesondere gegenüberchinesischen Herstellern würden zunehmen», heißt es in einem gemeinsamen Schreiben der Ministerpräsidenten der drei Bundesländer an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU).

Brief von Kretschmann, Söder und Weil unterzeichnet

Der dreiseitige Brief wurde von Winfried Kretschmann (Grüne, Baden-Württemberg), Markus Söder (CSU, Bayern) sowie Stephan Weil (SPD, Niedersachsen) unterzeichnet und liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Nach derzeitiger EU-Gesetzeslage drohen Geldbußen für Autohersteller, wenn sie die sogenannten Flottengrenzwerte für den CO2-Ausstoß überschreiten. Die Grenzwerte sollen 2025 strenger werden. Für zu viel ausgestoßenes CO2 müssen Hersteller Strafe zahlen. Der europäische Automobilverband ACEA hat erklärt, dass der Branche Abgaben von bis zu 15 Milliarden Euro drohen.

Im Durchschnitt aller in der EU in einem Jahr zugelassenen Fahrzeuge darf der CO2-Grenzwert nicht überschritten werden. Derzeit liegt dieser Wert bei 115,1 Gramm CO2 pro Kilometer pro Fahrzeug - gemessen anhand eines speziellen Testverfahrens. Er soll 2025 auf 93,6 Gramm und 2030 auf 49,5 Gramm sinken. Da auch moderne Verbrennermotoren den Wert nicht erreichen, müssen Autobauer durch E-Autos den Durchschnitt senken, um Strafen zu entgehen. 

Länder monieren eine neue Wettbewerbssituation für Autobranche

«Die Abgabe wegen Emissionsüberschreitung (Strafzahlungen) wurde zu einem Zeitpunkt einer vollkommen anderen internationalen Wettbewerbssituation verankert», heißt es weiter. Unternehmen sollten nur für Zielverfehlungen Kompensationszahlungen leisten müssen, wenn sie die zu verantworten hätten. Die Kundschaft zögere beim Kauf von E-Autos auch, weil die von der EU geplante Ladeinfrastruktur nicht ausreiche. 

Statt Strafzahlungen forderten die drei Länderchefs einen anderen Weg. So seien die Strafzahlungen auszusetzen und die geplante Überprüfung der CO2-Grenzwerte müsse auf das Jahr 2025 (bzw. für schwere Nutzfahrzeuge auf das Jahr 2026) vorgezogen werden. Zudem brauche es eine Überprüfung der EU-Verordnung für den Aufbau einer einheitlichen Ladeinfrastruktur. «Etwaige Sanktionierungen von Unternehmen sollten erst nach Abschluss dieses Prozesses erfolgen», betonten die Ministerpräsidenten.

Strafgelder fehlen Autobauern bei wichtigen Investitionen 

Es sollte vermieden werden, «dass finanzielle Sanktionen den Bemühungen der Automobilindustrie entgegenwirken, die sich bereits intensiv mit der Entwicklung nachhaltiger Fahrzeuge und dem Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur auseinandersetzt», hieß es weiter. Es sei entscheidend, dass die EU und die Industrie gemeinsam konstruktive Lösungen erarbeiten, die Anreize schaffen und den Dialog fördern, um Vertrauen aufzubauen und die Verbraucher von den Vorteilen der Elektromobilität zu überzeugen.

© dpa-infocom, dpa:241218-930-321703/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 23:12 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:09 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:08 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 23:07 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:37 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:34 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer