Bahn und EVG verhandeln in zweiter Tarifrunde 04.02.2025, 08:32 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Zur zweiten Tarif-Verhandlungsrunde bei der Deutschen Bahn hat die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ein nachgebessertes Angebot von der Arbeitgeberseite gefordert. «Für uns ist wichtig, dass mehr kommt», sagte Verhandlungsführerin Cosima Ingenschay in Berlin. «Es ist im Augenblick zu wenig in viel zu langer Laufzeit.» Die EVG pocht auf einen raschen Abschluss noch vor der Bundestagswahl. Warnstreiks sind aktuell nicht möglich. Noch bis Ende März gilt eine Friedenspflicht. 

Einigung in dieser Runde nicht absehbar

Die Gespräche begannen am Morgen in Berlin und sollen bis Mittwoch andauern. Eine Einigung schon in der dieser Runde hält Ingenschay nicht für realistisch. Vielmehr müsse nun deutlich werden, ob die Bahn es ebenfalls mit einem schnellen Abschluss ernst meine. 

Bahn-Personalvorstand Martin Seiler betonte, die Spielräume für die Bahn seien eng, die gute Arbeit der Beschäftigten müsse aber honoriert werden. «WIr haben bereits in der ersten Runde ein Angebot vorgelegt, um deutlich zu machen, dass wir konstruktiv und zügig verhandeln wollen», sagte er. 

EVG fordert 7,6 Prozent mehr Geld

Beide Seiten liegen bei Angebot und Forderungen indes noch deutlich auseinander. Die Gewerkschaft fordert 7,6 Prozent mehr sowie ein Zusatzgeld von weiteren 2,6 Prozent für Schichtarbeiter. Ein Teil davon soll in freie Tage umwandelbar sein. Angesichts der wirtschaftlichen Krise bei der Bahn will die EVG außerdem eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2027 durchsetzen. 

Die Arbeitgeber haben in der ersten Runde vor rund einer Woche stufenweise 4 Prozent mehr geboten sowie die geforderten 2,6 Prozent zusätzlich für Schichtarbeiter. Die Laufzeit soll dafür 37 Monate betragen.

© dpa-infocom, dpa:250204-930-364783/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer