Bayer kassiert nächste Niederlage vor Gericht 15.01.2025, 10:01 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Bayer hat in den USA einen weiteren Gerichtsstreit um angebliche Gesundheitsfolgen der seit Jahrzehnten verbotenen Chemikalie PCB verloren. Die Geschworenen-Jury habe im Fall Rose bei 11 von 15 Klägern zugunsten des Unternehmens entschieden, betonte der Pharma- und Agrarchemiekonzern zwar in einer Mitteilung. Gleichwohl ist die Niederlage ein weiterer Rückschlag im Bemühen des Konzerns, die PCB-Streitigkeiten vom Tisch zu bekommen.

Bayer-Aktienkurs gab moderat nach

Die Geschworenen sprachen den vier übrigen Klägern insgesamt 25 Millionen US-Dollar Schadenersatz sowie 75 Millionen Dollar Strafschadenersatz zu. Wichtiger als dieser Fall und wegweisend für die gesamte Causa wird aber ein PCB-Berufungsprozess, der im Februar beginnen soll.

Bayer kündigte an, das Urteil für die übrigen vier Kläger anzufechten, «um eine Aufhebung oder zumindest eine Reduktion des Schadenersatzes zu erreichen». Blutproben und Lufttests hätten gezeigt, dass es kaum PCB-Belastung gegeben habe. In dem Fall ging es erneut um angebliche Gesundheitsschäden durch PCB im Schulgebäude Sky Valley Education Center (SVEC). Die Kläger machten den Stoff unter anderem für Hirnschäden verantwortlich.

1979 wurde die Chemikalie in den USA verboten

Die PCB-Verfahren sind – wie der milliardenschwere Streit rund um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat – ein teures Erbe des US-Saatgutkonzerns Monsanto. Diesen hatte Bayer 2018 übernommen. 

Monsanto wird vorgeworfen, jahrzehntelang verheerende Folgen der toxischen Schadstoffe verschwiegen zu haben. Das Unternehmen hatte das Mittel, das etwa als Brandschutzflüssigkeit in vielen Elektrogeräten und Baumaterialien verwendet worden war, bis 1977 hergestellt. 1979 wurde die Chemikalie in den USA verboten.

Bayer will weiterhin die Kosten für die PCB-Rechtsstreitigkeiten von ehemaligen Kunden erstattet bekommen. Ein Großteil der Abnehmer habe Monsanto von der Haftung freigestellt, um im Gegenzug in den 1970ern weiterhin PCB zu erhalten. Eine entsprechende Klage läuft.

Drei Lehrern 185 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen

Die Blicke richten sich bereits auf einen PCB-Berufungsprozess, der im Februar vor dem obersten Gericht des Bundesstaates Washington, dem Washington Supreme Court, beginnen soll. Auch in diesem Fall geht es um eine angebliche PCB-Belastung im Sky Valley Education Center. Ein Berufungsgericht hatte im Mai des vergangenen Jahres zunächst ein Urteil aus dem Jahr 2021 aufgehoben. Dieses hatte drei Lehrern Schadenersatz in Höhe von insgesamt 185 Millionen Dollar (168,5 Millionen Euro) zugesprochen.

Im Herbst entschied dann aber der Washington Supreme Court, sich der Sache anzunehmen. Sollte das Gericht zugunsten von Bayer entscheiden, könnte dies die potenzielle Haftung von mehr als einer Milliarde Dollar aus anderen PCB-Fällen verringern, sagte Analyst Richard Vosser von der Bank JPMorgan unlängst. Eine Entscheidung sei frühestens Mitte des Jahres zu erwarten, das Verfahren könnte sich aber auch bis zu zwölf Monate ziehen.

© dpa-infocom, dpa:250115-930-344895/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer