Chip-Streit

China fordert Entgegenkommen der Niederlande 08.11.2025, 07:08 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

China fordert in der Chipkrise um das niederländische Unternehmen Nexperia ein deutlicheres Entgegenkommen der Regierung in Den Haag. Die Niederlande hätten noch keine erkennbaren Maßnahmen unternommen, um die Verletzung der Rechte und Interessen chinesischer Firmen zu unterbinden und die Stabilität globaler Lieferketten wiederherzustellen, teilte das Handelsministerium in Peking mit.

Die Behörde antwortete laut Mitteilung auf eine Frage zu einem Online-Beitrag des geschäftsführenden niederländischen Wirtschaftsministers Vincent Karremans vom 6. November. Auf X hatte er geschrieben, dass die Niederlande angesichts der konstruktiven Gespräche mit den chinesischen Behörden darauf vertrauten, dass die Lieferungen von Chips aus China nach Europa und in den Rest der Welt in den kommenden Tagen die Kunden von Nexperia erreichen würden.

Chinas Handelsministerium forderte, dass die Darstellung der Niederlande nicht nur bei Worten bleibe, sondern so bald wie möglich konstruktive Pläne nach sich ziehe. Den Haag solle außerdem damit aufhören, sich über administrative Wege in Angelegenheiten von Unternehmen einzumischen. Peking habe der Bitte des niederländischen Wirtschaftsministeriums zugestimmt, Vertreter für Beratungen nach China zu schicken, hieß es. 

Die Ursache des Streits

Hintergrund des Konflikts ist die Entscheidung der niederländischen Regierung vom 30. September, Nexperia wegen Bedenken gegenüber der chinesischen Muttergesellschaft Wingtech unter staatliche Kontrolle zu stellen. Kurz darauf hatte Peking Exportbeschränkungen für bestimmte Nexperia-Chips verhängt, die auch europäische Autohersteller treffen.

Nexperia produziert vor allem Standardchips, die in großen Stückzahlen in der Autoindustrie und in elektronischen Geräten verwendet werden. Peking hatte zuvor angekündigt, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen für Nexperia-Exporte zuzulassen. Erste Unternehmen berichteten bereits von erteilten Genehmigungen.

© dpa-infocom, dpa:251108-930-265856/1

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