Anzeige
+++Der 9,5 Mio. € Kupferfehler des Marktes Und solche Fehler korrigieren sich schnell+++

EU-Kommission will Klimaregeln für Autobauer entschärfen 01.04.2025, 14:40 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Angesichts drohender CO2-Strafen will die EU-Kommission Autobauern mehr Zeit einräumen, um Klimaregeln einzuhalten. Anstelle einer jährlichen Einhaltung der Grenzwerte sollen die Unternehmen drei Jahre Zeit bekommen, teilte die Behörde in Brüssel mit. Einer Änderung der Vorschrift muss eine Mehrheit unter den EU-Staaten und im Europaparlament zustimmen.

Von der Leyen hatte bei der Ankündigung des Vorhabens versprochen, dass dies kein Rückschritt beim Klimaschutz bedeute. «Wir müssen uns an die vereinbarten Ziele halten», sagte sie. Die nun vorgeschlagene Maßnahme soll ermöglichen, einen Durchschnittswert der CO2-Ziele für die Jahre 2025, 2026 und 2027 zu bilden.

Strafen drohen

Hintergrund der drohenden Strafen für die ohnehin angeschlagene Industrie sind die sogenannten Flottengrenzwerte. Mit Beginn des Jahres haben sich diese gesetzlichen Vorgaben verschärft. Gemessen wird ein Durchschnitt des CO2-Ausstoßes der hergestellten Autos. 

Im Durchschnitt aller in der EU in einem Jahr zugelassenen Fahrzeuge darf dieser Grenzwert nicht überschritten werden. Bis 2035 soll er schrittweise auf null Gramm CO2 sinken.

Europaabgeordneter: Musk nicht noch reicher machen

Für zu viel ausgestoßenes CO2 müssen die Hersteller Strafe zahlen. Weil sich etwa der Absatz für E-Autos nicht so gut entwickelt hat wie früher prognostiziert wurde, könnten Autobauer die Grenzwerte überschreiten. Hersteller könnten Strafen auch vermeiden, indem sie beispielsweise andere Hersteller - die Ziele übererfüllen - bezahlen und dafür mit diesen einen gemeinsamen Pool bilden. 

Doch das dürften sich Hersteller, die Emissionsrechte abtreten, gut bezahlen lassen. So würde im Zweifel Geld bei Europas Konkurrenz in die Kassen gespült, wie der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese bemerkte: «Wir wollen die Klimaziele erhalten, aber nicht durch europäische Gesetzgebung Elon Musk noch reicher machen», sagte er mit Blick auf den Tesla-Chef und US-Milliardär. 

Änderungen im Eilverfahren?

Michael Bloss von den Grünen befürchtet, dass neben der Anpassung der CO2-Strafen auch andere Aspekte des Gesetzes geändert werden könnten - was Fachpolitiker der Grünen und SPD ablehnen. Nach Angaben des SPD-Europaabgeordneten Tiemo Wölken wird darüber diskutiert, die Änderungen im Eilverfahren zu beschließen. Er sagte, er könne sich mit dieser Idee anfreunden, wenn sicher sei, dass nur die Regelung zu den Strafen und vorerst keine weiteren Aspekte geändert werden.

© dpa-infocom, dpa:250401-930-420868/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer