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Hilfebezieher müssen TV-Gebühren zahlen 28.05.2024, 16:04 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

TV-Gebühren
© Bernd Weißbrod/dpa / Die TV-Kosten dürfen nur noch bis Ende Juni Mietern über die Nebenkosten in Rechnung gestellt werden

Der Staat sollte Bürgergeld-Beziehern nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes auch nach Ablauf einer Gesetzesfrist TV-Gebühren bezahlen. Hierzu sollten die Jobcenter verpflichtet werden, forderte Mieterbund-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz in Berlin. «Jeder Mensch, egal ob arm oder reich, hat das Recht auf Information und auf ungehinderten Zugang dazu.» 

Die TV-Kosten - grob gesagt sieben bis neun Euro im Monat - dürfen nur noch bis Ende Juni Mietern über die Nebenkosten in Rechnung gestellt werden, dann läuft eine Gesetzesfrist aus und die bisher üblichen Sammelverträge eines Vermieters sind dann verboten. Stattdessen müssen Mieter selbst Verträge abschließen oder sie machen freiwillig bei einem Sammelvertrag mit, dessen Kosten allerdings nicht über die Nebenkosten-Abrechnung beglichen werden dürfen. 

Die bisherige Praxis wird Umlagefähigkeit oder auch Nebenkostenprivileg genannt, für bestimmte Bürgergeld-Bezieher war sie positiv: Wenn sie als Mieter verpflichtet waren, diese Nebenkosten zu bezahlen, übernahm dies der Staat. Künftig ist das aber nicht mehr der Fall - das führt nun auch beim Mieterbund zu Sorgenfalten.

© dpa-infocom, dpa:240528-99-192632/2

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