Italienische Justiz erlässt Haftbefehl gegen René Benko 03.12.2024, 13:48 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Die italienische Justiz hat Haftbefehl gegen René Benko, den Gründer der insolventen Immobilien- und Handelsgruppe Signa, erlassen. Die Staatsanwaltschaft der norditalienischen Stadt Trient begründet dies mit Ermittlungen in Zusammenhang mit Immobilienspekulationen in der Region Trentino und der Nachbarregion Südtirol, wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtete. 

Benkos österreichischer Anwalt Norbert Wess geht allerdings nicht davon aus, dass ein Europäischer Haftbefehl gegen Benko vollzogen wird. Zu den Gründen dieser Einschätzung äußerte sich der Jurist nicht. «Herr Benko wird weiterhin – wie bisher – mit allen nationalen wie internationalen Behörden vollumfänglich kooperieren und ist zuversichtlich, dass sich allfällige Vorwürfe ihm gegenüber als inhaltlich unrichtig aufklären lassen», schrieb Wess der Deutschen Presse-Agentur. 

Hausarrest und Durchsuchungen

Weitere Haftbefehle ergingen gegen einen Unternehmer aus Bozen und die Bürgermeisterin der Gemeinde Riva del Garda am Gardasee, Cristina Santi. Beide stehen nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter Hausarrest. Zudem gab es am Dienstag in mehreren Dutzend Büros und Wohnungen Durchsuchungen, auch in Rom und außerhalb Italiens. 

Die Vorwürfe lauten nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter anderem auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, Manipulation von Ausschreibungen, Korruption und Betrug, «in Zusammenhang mit der Ausstellung von Rechnungen für nicht tatsächlich durchgeführte Geschäfte». Nach italienischen Medienberichten waren auch im Rathaus von Südtirols Hauptstadt Bozen Ermittler zugange. 

Milliarden-Forderungen gegen Benko

Der österreichische Unternehmer Benko hatte mit seiner Signa-Gruppe ein großes Portfolio aufgebaut, zu dem auch die Kaufhausgruppen KaDeWe und Galeria gehörten. Im Zuge steigender Zinsen, Energiepreise und Baukosten brach das verschachtelte Firmenkonstrukt zusammen. Nach Angaben des Insolvenzverwalters summiert sich die Summe der Forderungen an Benko auf etwa 2,4 Milliarden Euro.

Weitere Ermittlungen laufen

Gegen Benko wird auch wegen mutmaßlichen Betrugs im Zusammenhang mit staatlichen Corona-Geldern ermittelt, wie erst am vergangenen Freitag bekannt wurde. Dabei geht es um Hilfsgelder für das luxuriöse «Chalet N» im Skiort Lech am Arlberg, wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bestätigte.

Das Anwesen gehört indirekt einer Privatstiftung im Umfeld des Gründers der insolventen Immobilien- und Handelsgruppe Signa. Es wird offiziell als Hotel geführt, diente aber auch der Familie Benko als Unterkunft. Es wird untersucht, ob die Corona-Gelder wie vorgesehen als wirtschaftliche Unterstützung während der Pandemie genutzt oder für andere Zwecke missbraucht wurden. 

Vorwürfe abgestritten

Laut Benkos Anwalt handelt es sich bei dem Chalet nicht um einen privaten Wohnsitz seines Mandanten. Die Familie Benko habe ihre Aufenthalte stets bezahlt, so wie andere Gäste, die das Hotel besucht hätten. «So gesehen sind die Vorwürfe haltlos und werden daher auch bestritten», hatte der Anwalt der Deutschen Presse-Agentur geschrieben.

Zuvor waren schon WKStA-Ermittlungen gegen Benko wegen mutmaßlichen Kreditbetrugs und eines mutmaßlichen Bestechungsversuches bekannt. Außerdem steht der Ex-Milliardär im Verdacht, Teile seines Vermögens unrechtmäßig beiseitegeschafft zu haben. Benkos Anwalt bestreitet auch diese Vorwürfe.

© dpa-infocom, dpa:241203-930-306778/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 23:19 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:47 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:42 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:19 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:16 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:15 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:12 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer