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Klimaklage

Gericht sieht keine Befangenheit bei Gutachter 19.05.2025, 10:36 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Im Fall der Klimaklage eines peruanischen Bauern gegen den Energiekonzern RWE hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einen Befangenheitsantrag des Klägers gegen einen Sachverständigen zurückgewiesen. Der Antrag hat damit keine Auswirkungen auf den geplanten Verkündungstermin am 28. Mai.

Das Gericht nannte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mehrere Gründe für Entscheidung, die am 15. Mai getroffen wurde. So sei der Antrag nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gestellt worden. Dem Kläger seien sämtliche Gründe, auf die das Gesuch gestützt wurde, zudem bereits vor den mündlichen Verhandlungsterminen Mitte März bekannt gewesen, sagte ein Gerichtssprecher.

Gericht: Eine Befangenheit ließ sich nicht begründen

Auch könnten die vorgebrachten Umstände keine Befangenheit des Gutachters begründen. Laut Gericht hatte der Kläger angeführt, dass die RWE-Tochtergesellschaft RWE Nuclear seit 2001 insgesamt drei Überwachungs- und Prüfaufträge an das Ingenieurbüro des Gutachters vergeben hatte. 

Sämtliche Beauftragungen hätten im Zusammenhang mit dem Rückbau eines stillgelegten Kernkraftwerks gestanden. Beauftragt worden sei dabei ein Mitgesellschafter und Mitgeschäftsführer. Dieser habe die Tätigkeiten auch persönlich durchgeführt. Der Gutachter aus dem aktuellen Verfahren sei nicht zuständig und nicht involviert gewesen, stellte das Gericht fest.

OLG hat keine Zweifel an Neutralität des Gutachters

Der Kläger hatte darüber hinaus aufgrund bestimmter Formulierungen bei der mündlichen Vorstellung des Gutachtens die Neutralität des Sachverständigen angezweifelt. Auch diesen Einwand ließ der zuständige Senat nicht gelten.

In dem seit 2015 laufenden Zivilprozess will der Landwirt und Bergführer Saúl Lliuya erreichen, dass sich RWE an Kosten für Schutzmaßnahmen gegen eine mögliche Flutwelle durch den Gletschersee Palcacocha beteiligt. Er befürchtet, dass solch eine Flutwelle infolge der Erderwärmung etwa durch einen Gletscherabbruch oder einen sogenannten Felssturz ausgelöst werden und sein Haus in der Stadt Huaraz treffen könnte.

Kläger: RWE trägt Mitverantwortung an Gefahr

Nach Ansicht des Klägers trägt RWE eine Mitverantwortung an der Gefahr, weil das Unternehmen mit seinem Kraftwerkspark große Mengen Treibhausgase erzeugt. Der Kläger wird von der Stiftung Zukunftsfähigkeit und der Umweltorganisation Germanwatch unterstützt. RWE hält die Klage für rechtlich unzulässig.

Mitte März hatten zwei Sachverständige ihr Gutachten in einer mündlichen Verhandlung vor dem OLG vorgestellt und Fragen beantwortet. Sie gehen nicht davon aus, dass in den nächsten 30 Jahren eine ernsthafte Beeinträchtigung des Hausgrundstücks des Klägers durch eine Überflutung oder eine Schlammlawine droht.

Der Verkündungstermin war ursprünglich für den 14. April angesetzt worden. Wegen des Befangenheitsantrags wurde er dann auf den 28. Mai verlegt.

© dpa-infocom, dpa:250519-930-562611/1

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