Lindner will Kredite für Straßen und Schiene streng prüfen 12.07.2024, 16:40 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Finanzminister Christian Lindner
© Michael Kappeler/dpa / Finanzminister Lindner will Kredite für Bahn und Fernstraßen streng prüfen lassen. (Archivbild)

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sieht die in der Koalition vereinbarten Darlehen für Autobahnen und Schienennetz nicht als beschlossene Sache an. «Die Darlehensvergaben an Bahn und Autobahngesellschaft gehören zu den Vorschlägen des Kanzleramts, um den noch bestehenden Handlungsbedarf von acht Milliarden Euro zu schließen», sagte Lindner der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung». 

«Ob und was möglich ist, steht aber ausdrücklich unter einem Prüfvorbehalt. Ich werde einen externen Gutachter und den externen Wissenschaftlichen Beirat meines Ministeriums damit befassen. Verfassungsrechtliche Risiken und unwirtschaftliche Entscheidungen schließe ich aus», sagte der Minister.

Die Unterhändler von SPD, FDP und Grünen hatten sich am Freitag vergangener Woche nach langen Verhandlungen auf einen Haushalt für 2025 geeinigt. Die Idee, Zuschüsse für die Infrastruktur durch Kredite zu ersetzen, hatte die Einigung überhaupt erst möglich gemacht, weil die verbliebene Lücke anders nicht gestopft werden konnte.

Für den Fall, dass sich der Weg nicht als tragfähig erweise, «werden wir eine andere Lösung finden müssen», führte Lindner in dem Zeitungsinterview aus. «Bis zum Ende der Haushaltsberatung Ende November steht in jedem Fall weitere Arbeit an, da ja auch Zahlen etwa zur wirtschaftlichen Entwicklung noch aktualisiert werden müssen.»

© dpa-infocom, dpa:240712-930-172371/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. (k.A.) k.A. k.A.
k.A. (k.A.) k.A. k.A.
k.A. (k.A.) k.A. k.A.
BörsenNEWS.de
Weitere News

2:31 Uhr • Artikel • dpa

Gestern 22:33 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:23 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:44 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer