Singles suchen häufig Hilfe bei Schuldnerberatungen 17.07.2024, 06:56 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Privatinsolvenz
© Jonas Walzberg/dpa / Singles sind besonders häufig überschuldet. (Archivfoto)

Alleinlebende Menschen suchen häufiger Hilfe bei Schuldnerberatungen als andere Bevölkerungsgruppen. Mehr als jede zweite ratsuchende Person (51 Prozent) im vergangenen Jahr lebte allein in einem Haushalt, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Nach der jüngsten Zensuserhebung beträgt der Anteil der Single-Haushalte in Deutschland aber nur 43,4 Prozent. Im Schnitt waren die Singles mit 29.738 Euro etwas geringer verschuldet als die Gesamtheit der Beratenen mit 31.749 Euro. 

Die alleinlebenden Männer hatten mit 31.792 Euro durchschnittlich um 5.328 Euro höhere Schulden als die Frauen. Auch im Verhältnis zu ihrem Einkommen steckten die Männer tiefer im Sumpf: Sie benötigten rechnerisch 28 Netto-Monatseinkommen, um ihre Schulden zu begleichen. Frauen wären nach dieser Rechnung vier Monate früher schuldenfrei. 

Auslöser der Überschuldung sind häufig Erkrankungen, Sucht oder Unfälle. Auch der Verlust des Arbeitsplatzes oder die Trennung vom Partner oder von der Partnerin treibt nicht nur Singles ins Minus. Besonders häufig (57 Prozent) sind die Menschen bei öffentlichen Gläubigern wie der Arbeitsagentur, der Krankenkasse oder der Rentenversicherung verschuldet. An zweiter Stelle der Gläubiger stehen mit 49 Prozent die Telekommunikationsunternehmen vor den Gewerbetreibenden. Schulden bei Versandhändlern haben 30 Prozent der Ratsuchenden.

© dpa-infocom, dpa:240717-930-176133/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 22:35 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:30 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 21:14 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 20:38 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 20:17 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 20:13 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer