SPD widerspricht Habeck

Lieferkettengesetz nicht aussetzen 08.06.2024, 13:43 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Robert Habeck
© Bernd von Jutrczenka/dpa / Robert Habeck erwägt das deutsche Lieferkettengesetz für rund zwei Jahren auszusetzen.

Der Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), das deutsche Lieferkettengesetz für rund zwei Jahren auszusetzen, stößt beim Koalitionspartner SPD auf Widerspruch. Unternehmensverbände unterstützen hingegen die überraschende Initiative. 

Hintergrund ist, dass das deutsche Lieferkettengesetz bereits in Kraft ist, eine vergleichbare EU-Richtlinie aber erst noch in nationales Recht übertragen werden muss. Die EU-Staaten haben dafür nun gut zwei Jahre Zeit. Ziel des EU-Lieferkettengesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren.

Unterschied zwischen deutschen Gesetz und EU-Richtlinie

Einer der größten Unterschiede zwischen dem deutschen Gesetz und der EU-Richtlinie ist die Haftbarkeit. Im deutschen Gesetz ist ausgeschlossen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind - die EU-Regelung lässt das zu. 

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich lehnte Habecks Vorschlag ab, das deutsche Gesetz auszusetzen. Der Minister habe mit entsprechenden Äußerungen «langjährigen Bemühungen um eine an Menschenrechten und fairen Löhnen orientierte und gegen Ausbeutung gerichtete Wirtschaftspolitik einen Bärendienst erwiesen», sagte Mützenich in einer Stellungnahme vom Samstag in Berlin. 

Der Grünen-Politiker Habeck hatte seinen Vorschlag am Freitag auf dem Tag des Familienunternehmens gemacht. Habeck sagte anschließend der dpa, bei der Anpassung des EU-Rechts an deutsches Recht solle man pragmatisch vorgehen. «Deshalb habe ich vorgeschlagen, das deutsche Lieferkettengesetz, solange bis das EU-Recht umgesetzt ist, zu pausieren beziehungsweise deutlich zu reduzieren. Der Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards wird nur dann erfolgreich sein, wenn Vorgaben auch bei den Unternehmen Akzeptanz finden.»

SPD will an Lieferkettengesetz festhalten

Mützenich nannte es «gewohnte Praxis, nationale Regelungen an EU-Recht anzupassen. Bis dahin bleibt es aber beim gültigen Gesetz. Die SPD-Fraktion wird sich nicht an einer pauschalen Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes beteiligen», stellte Mützenich heraus. Die SPD habe jahrelang für dieses Gesetz gearbeitet. «Wir werden diese Anstrengungen nicht so einfach über Bord werfen. Irritiert bin ich darüber, dass ein Ressortchef glaubt, eigenmächtig geltendes Recht außer Kraft setzen zu können. Ich bin zudem enttäuscht, dass leichtfertig wichtige Grundsätze und Regelungen infrage gestellt werden», fügte der SPD-Politiker hinzu.

Die Arbeitgeber zeigten sich hingegen erfreut. «Es ist überfällig, das deutsche Lieferkettengesetz jetzt aufzuheben und die europäische Richtlinie nur in schlanker Form umzusetzen», sagte der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgebervereinigung BDA, Steffen Kampeter, am Samstag. «Mit der Aussetzung würden wir die dringend benötige Atempause für die deutsche Wirtschaft schaffen. Jetzt muss der Arbeitsminister schnell handeln.» Federführend ist das Bundesarbeitsministerium mit Hubertus Heil (SPD) an der Spitze.

Der Verband der Chemischen Industrie hob hervor, die Unternehmen brauchten dringend Entlastung. «Der Vorschlag von Wirtschaftsminister Habeck kommt zur rechten Zeit», sagte Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup. «Wir stehen zur Wahrung der Menschenrechte. Aber der europäische Standard braucht keinen deutschen Überfüllungswahn.»

© dpa-infocom, dpa:240608-99-321864/2

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. Pkt (k.A.) k.A. % k.A. Pkt
k.A. Pkt (k.A.) k.A. % k.A. Pkt
k.A. Pkt (k.A.) k.A. % k.A. Pkt
BörsenNEWS.de
Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer