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Streit um Bonus-Coupons - Rewe unterliegt vor Gericht 19.11.2025, 14:31 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Im Streit um Rabatt-Werbung hat der Lebensmittelhändler Rewe vor Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Die Supermarktkette darf nicht mit einem Bonus werben, ohne den Gesamtpreis des entsprechenden Produkts zu nennen. Das gab die 7. Handelskammer des Landgerichts Köln in der mündlichen Verhandlung bekannt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. 

In dem konkreten Fall ging es unter anderem um Werbung für Weintrauben und Sekt. In der Rewe-App können sich Nutzer beim Kauf bestimmter Produkte einen Bonus-Coupon in Höhe eines festen Eurobetrags sichern, den sie später einlösen dürfen. Die Verbraucherschützer kritisierten die Darstellung jedoch als irreführend. So wurde neben den entsprechenden Artikeln zwar der ausgewiesene Bonus angezeigt - nicht aber der Produktpreis.

So reagiert Rewe

Es sei zu spät, wenn Kunden den Preis erst im Geschäft erfahren, argumentierte die Verbraucherzentrale. Wenn dieser nicht bekannt sei, könnten Verbraucher keine informierte Kaufentscheidung treffen. Zudem könnten sie nicht wissen oder abschätzen, ob der Verkaufspreis des betroffenen Produkts womöglich vorher angehoben wurde. 

Rewe muss bei der Darstellung der Werbung nun nachbessern. Das Handelsunternehmen kommentierte das Urteil folgendermaßen: «Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und analysieren es sorgfältig.» Auf dieser Basis werde man die nötigen Schritte ableiten.

Mehrere Rechtsstreitigkeiten wegen Apps

Treue-Apps von Lebensmittelhändlern waren zuletzt mehrfach im Mittelpunkt von Rechtsstreitigkeiten. Im September scheiterten Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie kritisierten, dass die App – entgegen den Teilnahmebedingungen – nicht kostenlos sei. Zwar zahlen Verbraucher kein Geld, doch dafür mit ihren Daten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband zieht nun vor den Bundesgerichtshof.

In anderen Fällen unterlagen Penny und Netto vor Gericht. Der Tenor der Richter: Wer mit Rabatten wirbt, muss klar und gut lesbar den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Eine Klage von Verbraucherschützern gegen Edeka Südwest ist noch offen. Auch dort wird bemängelt, dass Treuepunkte ohne Angabe des Gesamtpreises beworben wurden.

Studie: App-Nutzer kaufen mehr

In den Treue-Apps erhalten Kunden exklusive Vorteile und Rabatte, wenn sie sich registrieren. Händler gewinnen dadurch treuere Kunden und deren Daten, die zeigen, was Käufer wollen. 

Laut dem Marktforscher NIQ ist die steigende Beliebtheit der Apps auf ein verändertes Verbraucherverhalten zurückzuführen. Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie helfen die Apps beim Sparen und geben Verbrauchern in unsicheren Zeiten das Gefühl von Kontrolle zurück. 65 Prozent der Haushalte in Deutschland nutzen demnach mindestens eine Treue-App, am häufigsten erfolgt das Einlösen von Coupons. Die motivieren laut NIQ mehr als die Hälfte der Verbraucher, mehr einzukaufen. 

Die Preisgabe persönlicher Daten wie Kaufpräferenzen oder Nutzungsmuster ist jedoch für viele ein Problem. Eine Untersuchung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zeigt: Nur ein Drittel gibt bereitwillig Daten preis, knapp 43 Prozent lehnen dies ab. Je wertvoller Kunden den Nutzen eines Coupons einschätzen, desto eher legen sie ihre Daten offen, schreiben die Autoren.

© dpa-infocom, dpa:251119-930-313804/1

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