Umwelthilfe

Gastronomie stellt sich bei Mehrwegangebot quer 02.01.2025, 05:02 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Zwei Jahre nach Einführung der Mehrwegangebotspflicht wirft die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mehreren großen Gastronomieketten Verstöße gegen die Vorschrift vor. So seien nach Testbesuchen mehrerer Filialen von Burger King, Kentucky Fried Chicken, Nordsee und Vapiano gegen drei der Unternehmen rechtliche Schritte eingeleitet worden, teilte die DUH mit.

Die Mehrwegangebotspflicht gilt seit dem 1. Januar 2023. Größere Betriebe müssen seither neben den herkömmlichen Plastik-Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen anbieten.

«Unsere neuen Testbesuche zeigen, dass Gastronomiebetriebe die Mehrwegangebotspflicht auch nach zwei Jahren nicht ernst nehmen», kritisierte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. Die Besuche fanden im November statt. 

Ausreden und unzureichendes Angebot 

Zwar würden die Filialen ein entsprechendes Angebot etwa auf Schildern oder Bildschirmen bewerben - doch erhielten die Testpersonen den Angaben zufolge nicht für alle gewünschten Getränke oder Speisen einen entsprechenden Behälter. «Ausreden wie Mehrweg sei aus oder könne nur bei Online-Bestellungen ausgegeben werden hindern Verbraucherinnen und Verbraucher, umweltfreundliche Mehrwegverpackungen zu nutzen», so Metz.

Besonders schlecht soll die Fastfood-Kette Kentucky Fried Chicken abgeschnitten haben: «In keiner der getesteten Filialen wurde ein vollständiges Mehrwegangebot erbracht», hieß es in einer Mitteilung, die der Deutschen Presse-Agentur vorab vorlag.

Missverständnis oder individuelle Fehler?

Burger King wies die Vorwürfe zurück und schrieb auf dpa-Anfrage von einem «Missverständnis» und «individuellem Fehler», falls trotz Bestellung kein Mehrweg ausgegeben wurde. Die Beschäftigten würden «regelmäßig zum richtigen Umgang mit Mehrweg geschult», hieß es weiter. Von den anderen Gastronomieunternehmen gab es auf Nachfrage noch keine Stellungnahme.

Gegen Vapiano seien zwar keine rechtlichen Schritte wegen eines Verstoßes eingeleitet worden - vorbildlich sei die Umsetzung der Angebotspflicht trotzdem nicht: «Die Kette nutzt ein individuelles Mehrwegsystem und bepfandet die Becher mit einem sehr hohen Betrag von 5,50 Euro». Das mache Mehrweg unattraktiv. Die angebotenen wiederverwendbaren Boxen hingegen wären mit einem Pfand von 50 Cent «viel zu niedrig» belegt - kein ausreichender Anreiz zur Rückgabe, so die DUH.

Gastronomie soll Mehrweg bewerben

Die Organisation bemängelt außerdem, dass Gastrobetriebe ihre Kunden nicht aktiv über die Angebote von Mehrweg informieren: In insgesamt 180 Testbesuchen innerhalb von zwei Jahren seien die Tester «kein einziges Mal» vom Verkaufspersonal aktiv auf das Mehrwegangebot aufmerksam gemacht worden. «So bleibt Mehrweg den meisten Leuten unbekannt», erklärte Elena Schägg, stellvertretende DUH-Leiterin für Kreislaufwirtschaft. Die Gastronomie sollte es ihr zufolge Verbrauchern möglichst einfach machen, Mehrweg zu nutzen - etwa über unternehmensübergreifende und einheitliche Mehrweg-Poolsysteme.

© dpa-infocom, dpa:250102-930-332650/1

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