Urteil untersagt Lufthansa bestimmte CO2-Aussagen in Werbung 24.03.2025, 15:05 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

In ihrer Werbung für Flugreisen darf die Lufthansa laut einem Urteil des Landgerichts Köln bestimmte Aussagen im Zusammenhang mit CO2-Ausgleich oder -Reduktion nicht mehr verwenden. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Der Klage eines Verbraucherverbandes gegen ein großes deutsches Luftfahrtunternehmen sei vollumfänglich stattgegeben worden, teilte das Landgericht mit. Die Namen von Klägerin und Beklagter nannte das Gericht nicht ausdrücklich. Das Urteil (Az. 84 O 29/24 vom 21. März 2025) ist nicht rechtskräftig.

Den Angaben des Gerichts zufolge darf das Unternehmen nicht mehr mit der Aussage werben «CO2 -Emissionen ausgleichen durch einen Beitrag zu Klimaschutzprojekten», wenn folgende Erläuterung zu den verwendeten Klimaschutzprojekten gegeben wird: «Alle Projekte sorgen dafür, dass langfristig entweder CO2 -Emissionen eingespart oder aus der Atmosphäre gebunden werden». In einem bestimmten Zusammenhang wurde außerdem die Verwendung des Satzes «Mit unseren Angeboten zum nachhaltigeren Fliegen können Sie Ihre flugbezogenen CO2-Emissionen direkt während der Buchung durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) reduzieren.» untersagt.

Lufthansa will Urteil prüfen

Ein Sprecher der Deutschen Lufthansa teilte auf Anfrage mit: «Lufthansa ist das Urteil bekannt. Wir prüfen dieses sorgfältig.»

Die Deutsche Umwelthilfe sprach von einem «wichtigen Sieg gegen irreführende Werbung» der Lufthansa. Das Gericht sei der Argumentation der DUH gefolgt, wonach das Ausgleichs- und Reduktionsversprechen des Unternehmens unhaltbar sei. «Das Gericht bestätigt unsere Kritik und geht darauf ein, wie eine der weltweit größten Airlines systematisch die Kundinnen und Kunden täuscht und eine Klimaneutralität von Flugreisen gegen zusätzliche Gebühren vorgaukelt», sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch laut Mitteilung.

DUH: Lufthansa verkauft gutes Gewissen gegen «Ablasszahlung»

«Flugreisen sind mit am gravierendsten, was die Belastung des Klimas angeht. Gegen Ablasszahlungen ein gutes Gewissen zu verkaufen, ist daher besonders verwerflich», so Resch weiter. Für Flugreisende entstehe der Eindruck, sie würden klimaneutral fliegen auf der Basis völlig unzureichender Kompensations- und Reduktionsmaßnahmen. 

Der Verbraucher werde im Unklaren darüber gelassen, wie eine Kompensation in welchem Umfang bezogen auf seinen konkret gebuchten oder zu buchenden Flug vorgenommen werden solle, zitiert die DUH aus der Urteilsbegründung der Kammer. Unklarheit bestehe ebenso über die Bemessung der CO2-Emissionen der Flugbuchung sowie deren Anteil an der Klimaschädlichkeit. «Dadurch wird nach Auffassung der Kammer dem Verbraucher suggeriert, er könne mit seiner Geldzahlung seinen Flug im Wesentlichen klimaneutral gestalten, was unstreitig nicht stimmt.»

Der Firmen-Sprecher betonte: «Lufthansa verfolgt fortlaufend Projekte und Maßnahmen mit dem Ziel, die Umweltauswirkungen des Fliegens zu reduzieren und benötigte Ressourcen stets so effizient wie möglich einzusetzen.»

© dpa-infocom, dpa:250324-930-413053/1

Kommentare (0) ... diskutiere mit.
Werbung

Handeln Sie Aktien bei SMARTBROKER+ für 0 Euro!* Profitieren Sie von kostenloser Depotführung, Zugriff auf 29 deutsche und internationale Börsenplätze und unschlagbar günstigen Konditionen – alles in einer innovativen, brandneuen App. Jetzt zu SMARTBROKER+ wechseln und durchstarten!

*Ab 500 EUR Ordervolumen über gettex. Zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen.

k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
k.A. k.A. k.A. k.A.
Weitere News

Gestern 23:11 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:54 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Gestern 22:44 Uhr • Artikel • dpa-AFX

Schreib den ersten Kommentar!

Dis­clai­mer: Die hier an­ge­bo­te­nen Bei­trä­ge die­nen aus­schließ­lich der In­for­ma­t­ion und stel­len kei­ne Kauf- bzw. Ver­kaufs­em­pfeh­lung­en dar. Sie sind we­der ex­pli­zit noch im­pli­zit als Zu­sich­er­ung ei­ner be­stim­mt­en Kurs­ent­wick­lung der ge­nan­nt­en Fi­nanz­in­stru­men­te oder als Handl­ungs­auf­for­der­ung zu ver­steh­en. Der Er­werb von Wert­pa­pier­en birgt Ri­si­ken, die zum To­tal­ver­lust des ein­ge­setz­ten Ka­pi­tals füh­ren kön­nen. Die In­for­ma­tion­en er­setz­en kei­ne, auf die in­di­vi­du­el­len Be­dür­fnis­se aus­ge­rich­te­te, fach­kun­di­ge An­la­ge­be­ra­tung. Ei­ne Haf­tung oder Ga­ran­tie für die Ak­tu­ali­tät, Rich­tig­keit, An­ge­mes­sen­heit und Vol­lständ­ig­keit der zur Ver­fü­gung ge­stel­lt­en In­for­ma­tion­en so­wie für Ver­mö­gens­schä­den wird we­der aus­drück­lich noch stil­lschwei­gend über­nom­men. Die Mar­kets In­side Me­dia GmbH hat auf die ver­öf­fent­lich­ten In­hal­te kei­ner­lei Ein­fluss und vor Ver­öf­fent­lich­ung der Bei­trä­ge kei­ne Ken­nt­nis über In­halt und Ge­gen­stand die­ser. Die Ver­öf­fent­lich­ung der na­ment­lich ge­kenn­zeich­net­en Bei­trä­ge er­folgt ei­gen­ver­ant­wort­lich durch Au­tor­en wie z.B. Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­richt­en­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men. In­fol­ge­des­sen kön­nen die In­hal­te der Bei­trä­ge auch nicht von An­la­ge­in­te­res­sen der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und/oder sei­nen Mit­ar­bei­tern oder Or­ga­nen be­stim­mt sein. Die Gast­kom­men­ta­tor­en, Nach­rich­ten­ag­en­tur­en, Un­ter­neh­men ge­hör­en nicht der Re­dak­tion der Mar­kets In­side Me­dia GmbH an. Ihre Mei­nung­en spie­geln nicht not­wen­di­ger­wei­se die Mei­nung­en und Auf­fas­sung­en der Mar­kets In­side Me­dia GmbH und de­ren Mit­ar­bei­ter wie­der. Aus­führ­lich­er Dis­clai­mer