Verbraucherschützer finden weniger Mogelpackungen 22.01.2025, 14:06 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Verbraucherschützer haben im vergangenen Jahr weniger sogenannte Mogelpackungen entdeckt. 2024 waren insgesamt 67 Produkte von versteckten Preiserhöhungen betroffen, wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilte. Ein Jahr zuvor hatte die Zahl der Fälle bei 104 gelegen. Der Rückgang war wegen der sich abschwächenden Inflation erwartet worden. 

Die durchschnittliche Preiserhöhung der erfassten Produkte sei aber deutlich höher gewesen. Sie betrug 31,5 Prozent. Im Vorjahr waren es demnach 23,5 Prozent gewesen. Außerdem habe es fünf sehr hohe Steigerungen gegeben, bei denen sich der Preis mindestens verdoppelt habe. «Einen so drastischen Preisanstieg haben wir 2023 nur ein einziges Mal registriert», teilte die Verbraucherzentrale mit.

Sie führt seit Jahren eine Liste mit «Mogelpackungen». Insgesamt sind dort mehr als 1000 Artikel verzeichnet. Die Liste konzentriert sich auf Lebensmittel und Drogeriewaren. Als Bezugsgröße für die Berechnung der Preiserhöhungen nutzen die Fachleute in der Regel den Grundpreis, also den Preis pro Kilogramm oder Liter.

Meistens Markenprodukte betroffen

Aber was sind Mogelpackungen? Einige Hersteller reduzieren demnach die Inhaltsmenge bei gleichem oder steigendem Preis. Andere Firmen tauschen hochwertige Zutaten gegen kostengünstigere aus. Besonders viele Mogelpackungen gibt es nach Angaben der Verbraucherschützer bei Genuss-Lebensmitteln wie Schokolade, Keksen und Chips. In den meisten Fällen seien Markenartikel betroffen.

Die Verbraucherzentrale kritisiert in diesem Jahr beispielsweise besonders den Getränkehersteller Eckes-Granini. Das Unternehmen aus Nieder-Olm bei Mainz hatte 2024 seinen Orangensaft der Marke Granini durch einen Orangennektar ersetzt. Der Saft hatte einen Fruchtgehalt von 100 Prozent, der Nektar halb so viel. Begründet wurde der Schritt unter anderem mit Ernteausfällen und daraus resultierenden Preissteigerungen für Orangensaftkonzentrat. Für die Verbraucherzentrale ist es die «Mogelpackung des Jahres».

Das Unternehmen teilte dazu mit: «Dass die Verbraucherzentrale Hamburg eine ganze Kategorie verunglimpft und Nektare als „gestreckten Saft“ bezeichnet, finden wir erstaunlich.» Die Zusammensetzung von Nektaren sei gesetzlich geregelt. Alle Angaben seien auf dem Etikett transparent aufgeführt und kenntlich gemacht.  

Für Nahrungsmittel mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im Dezember nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2,0 Prozent mehr zahlen als ein Jahr zuvor. Höhere Teuerungsraten schmälern die Kaufkraft von Verbrauchern, diese können sich für einen Euro weniger leisten.

© dpa-infocom, dpa:250122-930-352011/1

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