Wirecard-Pleite

BGH entscheidet zu Aktionärs-Forderungen 13.11.2025, 04:02 Uhr von dpa Jetzt kommentieren: 0

Mehr als fünf Jahre nach der Pleite des Skandal-Konzerns Wirecard hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit den Forderungen von Aktionären im Insolvenzverfahren des Finanzdienstleisters beschäftigt. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob geschädigte Aktionäre als einfache Gläubiger Geld aus der Insolvenzmasse fordern können. Heute will das höchste deutsche Zivilgericht seine Entscheidung verkünden.

In dem konkreten Fall verlangt die Vermögensverwaltung Union Investment von Wirecard Schadenersatz. Sie wirft dem Konzern vor, über Jahre ein nicht existentes Geschäftsmodell vorgetäuscht und seine finanzielle Lage falsch dargestellt zu haben. Hätten Anleger die Wahrheit gewusst, hätten sie keine Aktien gekauft, argumentiert die Investmentfirma. Sie hätten deswegen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Vermögensschadens.

Welche Ansprüche haben Vorrang?

Union Investment hat daher Ansprüche in Höhe von knapp 10 Millionen Euro zur Wirecard-Insolvenztabelle angemeldet. Doch Insolvenzverwalter Michael Jaffé bestreitet die Forderungen. Er hält die Forderungen von Gläubigern bei der Verteilung der Insolvenzmasse für vorrangig. Denn: Wirecard schuldet unter anderem kreditgebenden Banken und ehemaligen Angestellten viel Geld.

Aktionäre hingegen haben zwar Kursverluste erlitten, dem Konzern aber weder Geld geliehen noch sonstige Leistungen erbracht, für die Wirecard ihnen noch eine Zahlung schuldig wäre. Wären ihre Ansprüche gleichrangig, bekämen die übrigen Gläubiger sehr viel weniger Geld. Laut Insolvenzverwalter Jaffé sind die Aktionäre nur zu berücksichtigen, falls am Ende des Insolvenzverfahrens noch Geld übrig bliebe - wonach es aber nicht aussieht.

Milliarden-Forderungen im Insolvenzverfahren

Laut BGH haben etwa 50.000 Wirecard-Aktionäre Schadenersatz in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro zur Insolvenztabelle angemeldet. Insgesamt fordern die Wirecard-Gläubiger 15,4 Milliarden Euro. Die Insolvenzmasse beträgt aber nur rund 650 Millionen Euro. Voraussichtlich werden die Gläubiger also in jedem Fall nur einen sehr kleinen Teil ihrer Forderungen bekommen.

Nachdem sie am Landgericht München zunächst abgewiesen wurde, hatte die Klage von Union Investment auf Feststellung ihrer Forderungen zuletzt Erfolg. Das Oberlandesgericht München entschied im September 2024 in einem Zwischenurteil, dass Aktionäre ihre Ansprüche auf Schadenersatz als einfache Insolvenzforderungen geltend machen können. Nun sind die Blicke gespannt nach Karlsruhe gerichtet: Sieht das der BGH auch so? (Az. IX ZR 127/24)

© dpa-infocom, dpa:251113-930-285847/1

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