Das neue Jahr bringt Änderungen für Eigentümer von Immobilien und Grundstücken, aber auch für Mieter. Ein Überblick.

Im vergangenen Jahr 2022 mischte gleich im Januar die Grundsteuerreform den Immobilienmarkt auf. Eigentümer von Grundstücken und Immobilien wurden verpflichtet, die Grundstücksart, die Grundstücks- und Wohnfläche, den Bodenrichtwert und das Baujahr und bei Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen den Miteigentumsanteil bis zum 31. Oktober 2022 neu zu bewerten. Weil der Aufwand aber größer als erwartet ist, haben Immobilienbesitzer nun bis Ende Januar 2023 Zeit, die Angaben gegenüber den zuständigen Finanzämtern zu erklären. Die Auswirkungen sind aber noch Zukunftsmusik: Erst ab 2025 wird die Grundsteuer auf neuer Grundlage berechnet.

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Die Änderungen, die das neue Jahr 2023 für Eigentümer von Immobilien und Grundstücken, aber auch für Mieter bereithält, entfalten ihre Wirkung hingegen sofort. So können bereits ab Januar mehr Menschen auf mehr Wohngeld hoffen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird deutlich erweitert von bislang 600.000 auf bis zu 1,4 Millionen Haushalte. Zudem soll der staatliche Mietzuschuss um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Im Mittel erhalten anspruchsberechtigte Haushalte somit 370 Euro pro Monat.

Worauf Mieter sich außerdem freuen können: Ab diesem Jahr müssen sich Vermieter am CO2-Preis, der bislang mit den Heizkosten allein vom Mieter getragen wurde, beteiligen. Das kann die Nebenkostenabrechnung in unterschiedlicher Höhe schmälern. Wie stark, dazu gibt ein Stufenmodell Rückschlüsse. Grundsätzlich gilt: Je klimaunfreundlicher das Haus, desto mehr muss der Vermieter übernehmen.

Entlastungen bringt in 2023 die Gas- und Strompreisbremse. Immobilienbesitzer sowie kleine und mittlere Betriebe bekommen bis zur 80-Prozent-Grenze einen Gas-Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde garantiert. Kunden, die Fernwärme beziehen, zahlen bis zu dieser Grenze 9,5 Cent. Gedeckelt werden die Preise zwar erst ab März, die Monate Januar und Februar werden aber rückwirkend angerechnet.

Teurer wird es in 2023 hingegen für Erben von Immobilien. Hintergrund: Immobilien werden ab Januar neu bewertet, nämlich auf Grundlage des sogenannten Verkehrswertes. Zudem wird auch die Methode, um den Verkehrswert zu ermitteln, verändert. So werden Nutzungsdauer und Sachwertfaktor erhöht und der Regionalfaktor hinzugerechnet. Im Ergebnis erhöht dies den Verkehrswert der Immobilie – und somit auch die Erbschaftssteuern. Die Steigerungen können laut Experten in Einzelfällen sogar 50 Prozent betragen. Bevor aber unnötige Panik aufkommt: Von der neuen Steuerregelung betroffen sind Erben erst dann, wenn sie die geerbte Immobilie nicht selbst bewohnen wollen und der Immobilienwert den steuerlichen Freibetrag, der bei 400.000 Euro pro Elternteil und Kind liegt, übersteigt.

(ner) für die wallstreet:online Zentralredaktion


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Quelle: Wallstreet Online