Das Musterverfahren gegen EY im Wirecard-Skandal hat begonnen. Für geschädigte Privatanleger stehen gleich mehrere Wege offen.

Der Startschuss für das lang ersehnte Musterverfahren gegen Ernst & Young (EY) ist gefallen. Nachdem geschädigte Wirecard-Anleger den Wirtschaftsprüfer in den vergangenen Jahren mit Klagen überhäuft haben, beginnt nun das Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMug). Dazu hat das Bayerische Oberste Landesgericht am Montag den Privatanleger Kurt Ebert zum Musterkläger bestellt. Neben EY Deutschland sind die EY-Prüfer Martin Dahmen und Andreas Budde sowie die Wirecard-Vorstände Markus Braun, Jan Marsalek und Alexander von Knoop als Beklagte im KapMuG-Verfahren aufgeführt.

Musterkläger Ebert wird von der Kanzlei Mattil sowie dem Rechtsanwalt Elmar Vitt vertreten. Als Vorreiterin des KapMug-Verfahrens gilt indessen die Kanzlei Tilp. Sie war es, die aufgrund der Fülle der Fälle frühzeitig auf ein Musterverfahren drängte und erhielt schließlich den entsprechenden Vorlagebeschluss. Warum allerdings der Mandant von Mattil letztendlich einbestellt wurde, ist nicht klar. Ein möglicher Grund: Mattil hat bereits drei erfolgreiche KapMuG-Verfahren bestritten.

Für Privatanleger ist die Anmeldung zum KapMuG deutlich günstiger als eine Einzelklage. Dennoch begrüßen nicht alle Geschädigten das Verfahren. Einerseits aufgrund der voraussichtlich sehr langen Verfahrensdauer. Andererseits wird das Musterverfahren alleine gegen EY Deutschland geführt, nicht aber gegen die Mutter EY Global. Rechtsanwalt Klaus Nieding argumentiert etwa, dass EY Global bei der Beaufsichtigung seiner Deutschland-Niederlassung versagt habe und daher ebenfalls für den Schaden der Anleger haften müsse. "Es kann nicht sein, dass EY Global sich hier aus der Verantwortung stiehlt", sagt Nieding.

Seine Kanzlei Nieding+Barth versucht es daher mit einer Stiftungslösung: Gemeinsam mit der Kanzlei AKD Benelux Lawyers (Amsterdam) und der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) hat er eine gemeinnütze Stiftung nach niederländischem Recht gegründet, die "Stichting Wirecard Investors Claim". Das niederländische Rechtsvehikel soll Optionen eröffnen, die nach deutschem Recht gerade nicht gegeben seien und die Anlegerverluste gegenüber EY Deutschland und Global durchsetzen können. Die Stiftungslösung ist nur für Geschädigte möglich, die sich bisher nicht an einem Klageverfahren beteiligt haben.

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(ut) für die wallstreet:online Zentralredaktion


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Quelle: Wallstreet Online